Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eTicket-Verkaufs- und Kontrollterminal inkl. Vertriebshintergrundsystem Referenznummer der Bekanntmachung: TV01/2022BeVe
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oschatz
NUTS-Code: DED53 Nordsachsen
Postleitzahl: 04758
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.nordsachsen-mobil.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eTicket-Verkaufs- und Kontrollterminal inkl. Vertriebshintergrundsystem
Die Nordsachsen Mobil GmbH beabsichtigt die Beschaffung von 193 Stück eTicket-Verkaufs- und Kontrollterminals für Fahrzeuge der Nordsachsen Mobil GmbH inkl. eines Kommunikations- und Vertriebshintergrundsystems, sowie Lieferung, Montage und Inbetriebnahme. Die Verkaufs- und Kontrollterminals müssen in der Lage sein mehrere Tarifdatenbanken, sonstige "ÖPNV -Tickets" als eTickets zu verarbeiten, auszugeben und zu kontrollieren. Die neue Technik muss sämtliche Informationen zu Preisen, Zonen, Tickets und Fahrplaninformationen rasch verarbeiten können.
Deutschland, Oschatz, Landkreis Nordsachsen, Bediengebiet der Nordsachsen Mobil GmbH
Die Nordsachsen Mobil GmbH beabsichtigt die Beschaffung von 193 Stück e eTicket-Verkaufs- und Kontrollterminals für Fahrzeuge der Nordsachsen Mobil GmbH inkl., eines Kommunikations- und Vertriebshintergrundsystems, sowie Lieferung, Montage und Inbetriebnahme. Die Verkaufs- und Kontrollterminals müssen in der Lage sein mehrere Tarifdatenbanken, sonstige "ÖPNV -Tickets" als eTickets zu verarbeiten, auszugeben und zu kontrollieren. Die neue Technik muss sämtliche Informationen zu Preisen, Zonen, Tickets und Fahrplaninformationen rasch verarbeiten können.
Der Auftraggeber behält sich vor, aus dem Bewerberkreis, welche die Anforderung an die Eignung erfüllen, maximal 3 Bewerber auszuwählen und zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufzufordern.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei an Hand der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien zur persönlichen Lage und der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit.
Die Vergabestelle behält sich grundsätzlich vor, fehlende Nachweise, Zertifikate und Erklärungen nachzufordern. Wird ein Anforderungspunkt auch danach nicht erfüllt oder nicht beantwortet, so wird der betreffende Bewerber nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert und somit vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Lieferung von weiteren identischen eTickets Verkaufs- und Kontrollgeräten für eventuell geplante weitere Fahrzeuge für einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag der Erfüllung des Auftrages über Lieferung, Installation, Montage und Inbetriebnahme von 193 Stück Verkaufs- und Kontrollgeräte.
Wichtiger Hinweis: Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen bei einer Beteiligung am Teilnahmewettbewerb die vom Auftraggeber erstellten Unterlagen, Vordrucke und Formulare beim Auftraggeber unter https://cloud.ov-heideland.de/s/ajjgBasmYr3mXZ2 abfordern. Die dort gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung des Teilnahmeantrags sind zwingend zu beachten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Hinweis: Der Auftraggeber stellt für die Erklärungen gem. Punkt III.1.1) bis III.1.3) Vordrucke zur Verfügung, die zu verwenden sind (vgl. unter Punkt II.2.14)).
siehe Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb
(1) Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister
(2) Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft bzw. gesetzlichen Unfallversicherung
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei an Hand der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien zur persönlichen Lage und der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit.
siehe Vergabeunterlagen nach Aufforderung zur Angebotsabgabe
siehe Vergabeunterlagen nach Aufforderung zur Angebotsabgabe
siehe Vergabeunterlagen nach Aufforderung zur Angebotsabgabe
siehe Vergabeunterlagen nach Aufforderung zur Angebotsabgabe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis: Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen bei einer Beteiligung am Teilnahmewettbewerb die vom Auftraggeber erstellten Unterlagen, Vordrucke und Formulare beim Auftraggeber unter https://cloud.ov-heideland.de/s/ajjgBasmYr3mXZ2 abfordern. Die dort gegebenen Hinweise zum Verfahrensablauf und zur Gestaltung des Teilnahmeantrags sind zwingend zu beachten.
Für die Abgabe ist die Anlage 11 der Teilnehmerunterlagen zu beachten und die beschriebene Verfahrensweise zwingend einzuhalten. Die Teilnehmeranträge müssen digital bis zum Schlusstermin gem. IV.2.2) in der Vergabestelle eingegangen sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß ab Kenntnis beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Die Rüge ist fristgerecht im Sinne von § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB, wenn sie innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntnis des Bieters vom Verstoß beim Auftraggeber eingeht. Verstöße, die auf Grund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so muss ein Antrag auf Vergabenachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung bei der 1. Vergabekammer Sachsen eingehen. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.