Erweiterung und Sanierung der Kindertagesstätte Pellingen; hier: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Los 2)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pellingen
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.konz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Sanierung der Kindertagesstätte Pellingen; hier: Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (Los 2)
Planungsleistungen für die Erweiterung und Sanierung der Kindertagesstätte Pellingen, Leistungsphasen 1 bis einschließlich 9 des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 gemäß § 53 HOAI.
D-54331 Pellingen
Der Auftraggeber plant den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Kin-dertagesstätte „Antoniuszwerge“ um drei weitere Gruppen, neue Nebenräume und Nebenanlagen. Insgesamt stehen dann 5 Gruppenräume zur Verfügung, davon 3 Regelgruppen (25 Kinder): Gruppenraum, Nebenraum, Material- und Geräteraum, Garderobe und zwei Gruppen für kleine Altersmischung (15 Kinder): Gruppenraum, Neben-/Förderraum, Ruhe-/Schlafraum, Garderobe. Die Küche wird deutlich vergrößert einschließlich Lagerflächen. Ein Mehrzweck- /Begegnungsraum bzw. eine Bewegungsbaustelle ist vorzusehen.
Durch die Errichtung des Erweiterungsbaus entfallen Teile der Außenanlagen, die daher ebenfalls neu geplant werden müssen. Das zu überplanende Grundstück befindet sich im Eigentum der Ortsgemeinde des Auftraggebers und liegt in Nachbarschaft zur Grundschule in der Ortsmitte von Pellingen.
Die Zubereitung des Mittagessens für die Schulkinder der Grundschule Pellingen (Täglich ca. 40 Schulessen) wird durch die Küche der Kita übernommen. Die Belieferung mit Essen erfolgt unmittelbar durch einen Verbindungsgang in die Mehrzweckhalle der Schule.
Weitere Details können dem Dokument „Bedarfsplanung für die Kindertagesstätte Antoniuszwerge Pellingen“ entnommen werden.
Die Umsetzung erfolgt im laufenden Betrieb. Zunächst erfolgt die Errichtung der Erweiterung, so dass ein Großteil der Kinder nach Fertigstellung dorthin umziehen soll und erst dann kann die Sanierung des Bestandes durchgeführt werden.
Es ist eine stufenweise Beauftragung der in Ziffer II. 2.4) bezeichneten Leistungen vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/