Tragwerksplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte in Sulzbach-Schnappach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sulzbach/Saar
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66280
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.agsta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte in Sulzbach-Schnappach
Die Stadt Sulzbach/Saar beabsichtigt derzeit den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte im Stadtteil Schnappach, um den Bedarf an Betreuungsplätzen decken zu können. Hierzu werden die Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI vergeben.
Der neue II-geschossige Kindergarten soll im Bereich Fritz-Zolnhofer-Platz in der Mariannenthaler Straße im Stadtteil Sulzbach-Schnappach errichtet werden (siehe Anlage 1 – Luftbild/Lageplan).
Von den vorgesehenen 6 Gruppen sollen voraussichtlich 2 Krippengruppen für jeweils 11 Kinder sowie 4 Kitagruppen für jeweils 25 Kinder geschaffen werden. Insgesamt ist ein Flächenbedarf von ca. 1.300 qm BGF erforderlich. Die Raumgrößen und -anforderungen ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Raumprogramm des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes (siehe Anlage 2 – Raumprogramm Kita).
Hinsichtlich des Zeitplans ist davon auszugehen, dass unmittelbar nach Auftragsvergabe mit den Planungsarbeiten begonnen werden soll. Die Maßnahme muss bis Ende 2024 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Fritz-Zolnhofer-Platz in der Mariannenthaler Straße,
66280 Sulzbach-Schnappach (siehe Anlage 1 – Luftbild/Lageplan)
Benötigt werden die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Sulzbach-Schnappach.
Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Tragwerksplanung für die folgenden Leistungsphasen:
Leistungsstufe 1:
— Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung,
— Leistungsphase 2: Vorplanung,
— Leistungsphase 3: Entwurfsplanung,
— Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung.
Der Auftraggeber behält sich vor, die folgenden Leistungsphasen als zweite Stufe zu vergeben:
Leistungsstufe 2:
— Leistungsphase 5: Ausführungsplanung,
— Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung (Leistungsstufe 1 und 2). Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen oder auf eine Gesamtbeauftragung.
Alle Informationen und verfügbaren Unterlagen (Luftbild/Lageplan, Katastergrundlage) sowie die auszufüllenden Formblätter stehen auf subreport zur Verfügung. Darüber hinaus sind keine weiteren Unterlagen verfügbar, die angefordert werden können. Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Parallel zur vorliegenden Ausschreibung werden die folgenden Leistungen europaweit ausgeschrieben:
1. Architektenleistungen (Objektplanung) gemäß § 34 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Sulzbach-Schnappach (Lph 1-9),
2. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 1-3, 7+8 (HLKS) für den Neubau einer Kindertagesstätte in Sulzbach-Schnappach (Lph 1-9),
3. Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI der Anlagengruppen 4-6 (ELT) für den Neubau einer Kindertagesstätte in Sulzbach-Schnappach (Lph 1-9).
Es ist zulässig, dass sich Bewerber für mehrere dieser Leistungen bewerben. Doppelbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Tragwerksplanung" sind nicht zulässig. Mehrfachbewerbungen im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung einzelner Bewerber oder einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können zum Ausschluss aller betroffenen Angebote führen, wenn dem Bewerber, der Bietergemeinschaft oder den betroffenen konkurrierenden Mitgliedsunternehmen oder Bietergemeinschaften der Nachweis, dass die fraglichen Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden, nicht gelingt.
Der unter II.1.5) genannte Wert von 4.000.000,00 EUR ist derzeit die geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die Kostengruppe 300 entfallen dabei rund 2.400.000 EUR netto, auf die KG 400 rund 736.000 EUR netto.
Stufenweise Vergabe, siehe II.2.4) Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Homburg/Saar
NUTS-Code: DEC05 Saarpfalz-Kreis
Postleitzahl: 66424
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Arbeitssprache ist deutsch. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen;
2. Zur Angebotserstellung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
3. Wichtig: Seit dem 18.10.18 besteht die Pflicht zur eVergabe. Die Kommunikation und die Abgabe der Angebotsunterlagen erfolgt gem. § 53 (1) VgV ausschließlich elektronisch über subreport. Die zum Download bereitgestellten Unterlagen sind auf www.subreport.de frei verfügbar. Um regelmäßig über Informationen/Rückfragen in Kenntnis gesetzt zu werden und für die Abgabe der Teilnahmeanträge, ist eine Registrierung erforderlich. Diese ist für die Bieter kostenfrei. Teilnahmeanträge oder Angebote, die nicht über subreport, sondern per E-Mail, schriftlich auf dem Postweg oder persönlich eingehen, werden ausgeschlossen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit den technischen Anforderungen des Vergabeportals auseinanderzusetzen.
4. Der unter II.1.5) genannte Wert von 4.000.000,00 EUR ist derzeit die geschätzte Gesamtinvestitionssumme (KG 200-700 gem. DIN 276) netto, inkl. Planungs-/Baunebenkosten. Auf die Kostengruppe 300 entfallen dabei rund 2.400.000 EUR netto, auf die KG 400 rund 736.000 EUR netto. Die bei der Honorarermittlung zugrunde zu legenden anrechenbaren Kosten betragen damit ca. 1.393.600 EUR netto (geschätzt).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.