345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3250-01 Maler- und Spachtelarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 345-3250-01 Maler- und Spachtelarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg 345-3250-01 Maler- und Spachtelarbeiten
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1.500,000 m² Schutz von Bau- und Anlageteilen1.620,000 m² Untergrund reinigen1.620,000 m² Wand- und Deckenflächen Beton spachteln Q41.920,000 qm Wand- und Deckenflächen Trockenbau spachteln Q33.530,000 m² Armierung Spezial-Glasvlies3.980,000 m² Grundierung Wand- und Deckenflächen3.890,000 m² Farbbeschichtung Wand- und Deckenflächen3.890,000 m² Zulage Farbbeschichtung mit Bürsten und Quasten1,000 psch Untergrund reinigen Metall1,000 psch Haftprimer für Grund-und Zwischenanstriche außen1,000 psch Beschichtungsarbeit Außentreppe18,000 St Farbbeschichtung Stahltüren innen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neumarkt
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.