Beschaffung eines MLF 10 (Mittleres Löschfahrzeug) nach DIN 14 530-25 für die Gemeinde Steinberg Referenznummer der Bekanntmachung: VB 0152
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinberg
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeinde-steinberg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines MLF 10 (Mittleres Löschfahrzeug) nach DIN 14 530-25 für die Gemeinde Steinberg
Beschaffung eines MLF 10 (Mittleres Löschfahrzeug) nach DIN 14 530-25
Steinberg, DE
Beschaffung eines MLF 10 (Mittleres Löschfahrzeug) nach DIN 14 530-25
Optionen bei Fahrgestell, Aufbau und Beladung entsprechend Leistungsverzeichnis
Nebenangebote sind nur insofern zugelassen, dass auch Vorführfahrzeuge nicht älter als 12 Monate und mit weniger als 20.000 km Fahrleistung angeboten werden können. Die Mindestanforderungen des Leistungsverzeichnisses müssen erfüllt sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung gemäß Anlage A oder Eigenerklärung gleichen Inhalts (rechtsverbindlich unterschrieben und eingescannt als PDF)
2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung (eingescannt als PDF) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit ist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft nachzuweisen, soweit zutreffend.
Bei Einbeziehung von Partnern und Nachunternehmen ist Art und Umfang des jeweiligen Leistungsanteils darzustellen. Die einzubeziehenden Unternehmen haben mit Angebotsabgabe neben der zwingend einzureichenden Verpflichtungserklärung in gleichem Umfang die geforderten Erklärungen, Referenzen und Nachweise einzureichen, soweit sie auf sie passen.
3) Angaben zum Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind.
4) Angaben zu wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die Gegenstand dieser Ausschreibung sind mit Angabe des Umfanges, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (wenn möglich mit Ansprechpartner).
5) Nachweis der gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Urkunde als Kopie) oder Eigenerklärung über vergleichbares Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen.
6) Alternativ zu vorstehenden Forderungen (Punkte 1-2 sowie 3-5, sofern diese Inhalt der AVPQ-Eintragung sind) beifügen der gültigen Eintragungsbescheinigung in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) als Kopie bzw. in elektronischer Form (PDF)
Als Angebotsbestandteil sind folgende weitere Unterlagen beizufügen:
7) Benennung der nächstgelegenen Fachwerkstatt für das Fahrgestell (Erreichbarkeit innerhalb 2 h ausgehend von der Ortsfeuerwehr Wildenau (Plohnbachstr. 21, 08237 Steinberg)).
8) Beschreibung der Verfügbarkeit eines deutschsprachigen Kunden-/ Entstördienstes für den feuerwehrtechnischen Aufbau mit z.B. einer Hotline und einer max. Reaktionszeit im Regelfall von 2 Stunden an Werktagen ( Reaktionszeit = Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Störungs- bzw. Mängelbehebungsarbeiten beim Auftraggeber zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt mit dem Zugang der Störungs- bzw. Mängelmeldung).
9) Ausstellung einer Energiebilanz für das angebotene Fahrzeug nach E DIN 14502-2
10) Herstellung einer rechnerischen Gewichtsbilanz und Angabe einer evtl. verbleibenden Massenreserve bei Beladung gemäß Position 3 des Leistungsverzeichnisses für das angebotene und betriebsbereite Fahrzeug. Die Gewichtsbilanz muss ein zulassungsfähiges Fahrzeug ergeben!
11) Aufbaupläne
12) detaillierter Beladungsplan
13) ECE-29 Nachweis für Kabine entsprechend Position 2.2.4 des Leistungsverzeichnisses
14) Zusätzlich zum Leistungsverzeichnis ist die Werkskalkulation (EDV-Ausdruck) als Erläuterung beizufügen
15) Abschlussbereiter Service- und Wartungsvertrag (optional abschließbar)
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Dringlichkeit aufgrund von irreparablem Getriebeschaden des Bestandsfahrzeugs (Einsatz zum Schutz der Bevölkerung muss gewährleistet sein/schnellstmöglich wieder hergestellt werden)
Bieter und /oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.