Zusammenführung, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien inkl. Schuhe Referenznummer der Bekanntmachung: OV-RV 2022-102
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zusammenführung, Transport, Sortierung und Verwertung von Alttextilien inkl. Schuhe
Übernahme der Alttextilien von den Anfallstellen der SRH aus den vor Ort befindlichen SRH-eigenen Sammelbehältern/-räumen, Zusammenführung der Alttextilien in Wechselbrücken des AN, Transport in Wechselbrücken zur Sortieranlage des AN u. die Sortierung und Verwertung der Alttextilien, die dem Abfall-schlüssel 20 01 10 und 20 01 11 gemäß Abfallverzeichnis-verordnung zugeordnet sind.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Übernahme der Alttextilien von den einzelnen Anfallstellen der Stadtreinigung Hamburg (nachfolgend SRH) aus den vor Ort befindlichen SRH-eigenen Sammelbehältern/-räumen, Zusammenführung der Alttextilien in Wechselbrücken des Auftragnehmers (nachfolgend AN), der Transport in Wechselbrücken zur Sortierungsanlage des Auftragnehmers und die ordnungsgemäße Sortierung und Verwertung der von der SRH überlassenen Alttextilien, die dem Abfallschlüssel 20 01 10 und 20 01 11 gemäß Abfallverzeichnisverordnung zugeordnet sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zusammenführung, Transport, sowie die Sortierung und Verwertung von Alttextilien inklusive Schuhe
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angabe unter V.2.4) gemäß § 5 VgV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Nachprüfung zur Vergabekammer gemäß § 160 Abs.
3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt wurden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland