22-0088 Gewerbegebiete Warmenau Nord-Ost und Süd-Ost - Grünordnungspläne gem. §§ 24 und 29 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 22-0088 Gewerbegebiete Warmenau Nord-Ost und Süd-Ost - Grünordnungspläne gem. §§ 24 und 29 HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
22-0088 Gewerbegebiete Warmenau Nord-Ost und Süd-Ost - Grünordnungspläne gem. §§ 24 und 29 HOAI
Gewerbegebiete Warmenau Nord-Ost und Süd-Ost - Grünordnungspläne gem. §§ 24 und 29 HOAI
38440 Wolfsburg
Die Stadt Wolfsburg soll sich auch künftig als attraktiver Wirtschafts- und Gewerbestandort weiterentwickeln. Da das Angebot an gewerblichen Flächen in der Stadt Wolfsburg einer starken Nachfrage unterliegt, wird geprüft, inwieweit vorhandene Gewerbeflächen zur Standortsicherung ausgeweitet werden können. Im Zuge der angestrebten Bauleitplanverfahren sollen die bezeichneten Flächen hinsichtlich potentieller Ansiedlungsmöglichkeiten geprüft werden. Bei entsprechender Eignung soll Planungsrecht geschaffen werden, wobei das Ziel die Umwandlung von überwiegend landwirtschaftlich genutzten Flächen und weiteren Grün-räumen zu gewerblich genutzten Flächen darstellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10823
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YD266G9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfsburg
Postleitzahl: 38440
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wolfsburg.de/ausschreibungen