422 Lüftung BA 3 |GS und Erweiterung SKG Kru Referenznummer der Bekanntmachung: 243178-422
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
422 Lüftung BA 3 |GS und Erweiterung SKG Kru
Das Simpert-Kraemer-Gymnasium wurde 1966 3-geschossig errichtet und in den 70-er Jahren nach Westen erweitert. Ein Brückenbauwerk teilt den Innenhof. Das Gebäude wird energetisch und brandschutztechnisch ertüchtigt, die Akustik verbessert und das Gebäude soweit möglich barrierefrei ertüchtigt. Die Pausenhalle wird erweitert und im UG ein Lichthof für die Werk-und Kunsträume geschaffen. Brückenbauwerk und Pavillon werden abgebrochen. Die tragenden Teile aus Stahlbeton und Mauerwerk werden im Wesentlichen belassen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Einbau von 19 dezentralen Klassenzimmer-Lüftungsgeräten (Deckenmontage)- Lüftungskanäle Ø315mm mit Isolierung und Blechmantel. Montage unter der Decke zwischen Lüftungsgerät und bauseitigem Lüftungsgitter im Fensterpaneel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.