Umbau Technikknoten - Haus 43, Los T06 - Kühlanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 054 22/TK/Los T06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Technikknoten - Haus 43, Los T06 - Kühlanlagen
Klinikum St. Georg, Umbau Technikkonten I
Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
Das Klinikum St. Georg beabsichtigt am Standort Eutritzsch im Haus 43 am südöstlichen Ende der Liegenschaft die Einrichtung einer Technikzentrale. Der Projektname lautet "Technikknoten I". Der Technikknoten ist Bestandteil des zukünftigen Versorgungskonzeptes zur Bereitstellung und Verteilung von klinisch genutzten Medien, wie bspw. medizinische Gase, IT, Stromversorgung, etc. Diese Systeme sowie die zugehörige Technische Gebäudeausrüstung sollen im und am Haus 43 integriert werden. Dafür sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am Gebäude notwendig.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Klinikum St. Georg, Umbau Technikkonten I
Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig
Los T06 - Kühlanlagen
Das Klinikum Sankt Georg beabsichtigt den Umbau des bestehenden Gebäude 43 zum Technikknoten 1 am Standort Eutritzsch. Inhalt dieses Loses sind die gebäudetechnischen Anlagen zur Versorgung der verbauten Kompressoren und der im Gebäude befindlichen Elektro- und Datenräume in Hinblick auf Heiz- und Kühlanforderungen.
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Sanitär:
- Rohrleitung Abwasser, PP, inkl. Formstücken und Verbindungen bis DN 100, ca. 10 m
- Rohrleitung Abwasser, Edelstahl, inkl. Formstücken und Verbindungen bis DN 32, ca. 45 m
- zugehörige Dämmarbeiten Abwasser
- Kugelsiphon, 1 Stück
- Brandschutzabschottungen Abwasser bis DN 32 gem. gültiger Zulassung, ca. 5 Stück
Heizung:
- Elektroheizkörper bis 2000 W, ca. 7 Stück
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Lüftung:
- Kanal aus verz. Stahlblech, Kantenlänge bis 1000 mm, ca. 40 m²
- Formstücke aus verz. Stahlblech, Kantenlänge bis 1000 mm, ca. 60 m²
- zugehörige Dämmarbeiten Lüftung
- elektrische Luftheizregister bis 45 kW, 4 Stück
- Jalousieklappen, inkl. Antrieb, 7 Stück
- Wetterschutzgitter, 4 Stück
- Wetterschutzgitter, schallgedämmt, 3 Stück
- Rohreinschubventilator, inkl. Wandhülse, Drehzahlsteller und Gitter, bis 200 m³/h, 2 Stück
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Kälte:
- Kaltwassersatz, luftgekühlt, mit freier Kühlung, ca. 80 kW, 1 Stück
- Auffang- und Rückhaltesystem, aus Edelstahl, mit Glykolsensor, 1 Stück
- Pufferspeicher, Inhalt 750l, inkl. Dämmung und Ummantelung, 2 Stück
- Plattenwärmeübertrager, gelötet, ca. 60 kW, 1 Stück
- Rohrleitungen Kälte, Stahl, inkl. Formstücken und Verbindungen bis DN 80, ca. 200 m
- zugehörige Dämm- und Ummantelungsarbeiten Kälte
- Brandschutzabschottungen Kälte bis DN 80 gem. gültiger Zulassung, ca. 14 Stück
- Umwälzpumpen, 2 Stück
- Elektrisches Heizband, inkl. Steuergerät, ca. 25m
- Gebläsekonvektoren bis 5,5 kW, 2 Stück
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Alle Komponenten verstehen sich inkl. den im LV beschriebenen Dienstleitungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kühlanlagen
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0466FB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.