Lieferung und Inbetriebnahme von IT-Hardware Komponenten und Medienausstattung inklusive Service- und Supportleistungen für die Gemeinde Kirchdorf an der Iller
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Kirchdorf an der Iller
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 88457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchdorf-iller.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme von IT-Hardware Komponenten und Medienausstattung inklusive Service- und Supportleistungen für die Gemeinde Kirchdorf an der Iller
Ziel der Ausschreibung ist es, die kreiseigene Gesamtschule der Gemeinde Kirchdorf an der Iller mit Desktop-PCs, CAD Workstations, iPads, Monitoren, Notebooks, Multifunktionsgeräten, Accesspoints und Präsentationstechnik sowie entsprechendem Zubehör auszustatten, diese in Betrieb zu nehmen sowie Service- und Supportleistungen.
Lieferung und Inbetriebnahme von IT-Hardware Komponenten inklusive Service- und Supportleistungen
Kirchdorf an der Iller
Mit dem Digitalpakt haben die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag im Jahr 2018 die Absicht bekundet, die Digitalisierung in den rund 40.000 allgemeinbildenden Schulen der Bundesrepublik mit 5 Milliarden Euro zu fördern. Rechnerisch entfallen somit im Durchschnitt [Betrag gelöscht] Euro auf jede einzelne Einrichtung. Die Infrastrukturmaßnahmen sind dabei in eine pädagogische Gesamtstrategie eingebettet: Sie gehen Hand in Hand mit gezielter Medienkompetenzförderung und flächendeckender Lehrerfortbildung.
Vor dem Hintergrund dieser Fördermaßnahmen soll auch die Gesamtschule der Gemeinde Kirchdorf mit moderner IT-Hardware und digitaler Präsentationstechnik ausgestattet werden. Ziel in Los 1 ist die Lieferung und Inbetriebnahme der ausgeschriebenen Desktop-PCs, CAD Workstations, Notebooks, Monitore, Multifunktionsgeräten, Accesspoints und iPads in der beschriebenen Konfiguration an die im Abruf genannte Adresse der Gemeinde Kirchdorf an der Iller sowie die Erbringung von Service- und Supportleistungen.
Lieferung und Inbetriebnahme von IT-Hardware Komponenten inklusive Service- und Supportleistungen
Kirchdorf an der Iller
Mit dem Digitalpakt haben die deutsche Bundesregierung und der Deutsche Bundestag im Jahr 2018 die Absicht bekundet, die Digitalisierung in den rund 40.000 allgemeinbildenden Schulen der Bundesrepublik mit 5 Milliarden Euro zu fördern. Rechnerisch entfallen somit im Durchschnitt [Betrag gelöscht] Euro auf jede einzelne Einrichtung. Die Infrastrukturmaßnahmen sind dabei in eine pädagogische Gesamtstrategie eingebettet: Sie gehen Hand in Hand mit gezielter Medienkompetenzförderung und flächendeckender Lehrerfortbildung.
Vor dem Hintergrund dieser Fördermaßnahmen soll auch die Gesamtschule der Gemeinde Kirchdorf mit moderner IT-Hardware und digitaler Präsentationstechnik ausgestattet werden. Ziel in Los 1 ist die Lieferung und Inbetriebnahme der ausgeschriebenen Desktop-PCs, CAD Workstations, Notebooks, Monitore, Multifunktionsgeräten, Accesspoints und iPads in der beschriebenen Konfiguration an die im Abruf genannte Adresse der Gemeinde Kirchdorf an der Iller sowie die Erbringung von Service- und Supportleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Inbetriebnahme von IT-Hardware Komponenten inklusive Service- und Supportleistungen
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Inbetriebnahme von Medienausstattung inklusive Service- und Supportleistungen
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 892321
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.10.5 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.