Lieferung von 3 Stück baugleichen Krankenkraftwagen Typ C (RTW) nach DIN EN 1798:2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 3 Stück baugleichen Krankenkraftwagen Typ C (RTW) nach DIN EN 1798:2020
Ausgeschrieben ist die Lieferung von 3 Stück baugleichen Krankenkraftwagen Typ C (RTW) nach DIN EN 1798:2020 für die Feuerwehr Arnsberg.
Lieferung zur Feuerwehr Arnsberg
Ausgeschrieben ist die Lieferung von 3 Stück baugleicher Krankenkraftwagen Typ C (RTW) nach DIN EN 1798:2020 für die Feuerwehr Arnsberg.
Die normativen Vorgaben der DIN EN 1789:2020 und alle Subnormen und Verweise sind als Mindeststandard umzusetzen. Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die Positionen des Leistungsverzeichnisses immer auf die Lieferung+ Einbau + betriebsbereiten Anschluss der beschriebenen Komponenten. Die Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers sind zu beachten und umzusetzen.
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 3 baugleichen Krankenkraftwagen Typ C (RTW) nach DIN EN 1798:2020
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emsbüren
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 48488
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.was-vehicles.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.