Unterstützung der Koordination des Austausches zwischen den Mitgliedern der Berliner Charta für Verkehrssicherheit und anderer Verkehrssicherheitsakteure sowie die Koordination der Internetplattform Berlin Sicher Mobil Referenznummer der Bekanntmachung: 04d_2022_IV-A1-2_003_EU-OV-DL

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/159139
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterstützung der Koordination des Austausches zwischen den Mitgliedern der Berliner Charta für Verkehrssicherheit und anderer Verkehrssicherheitsakteure sowie die Koordination der Internetplattform Berlin Sicher Mobil

Referenznummer der Bekanntmachung: 04d_2022_IV-A1-2_003_EU-OV-DL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Hosting + technische Betreuung Domain Berlin-Sicher-Mobil

Änderung von Texten

Recherche, Analyse

Newsletter

Kontaktpflege und Publizieren von Aktivitäten der Mitglieder

Öffentlicher Informationsaustausch

Beteiligung an Verkehrssicherheitstagen und Messen

Informationsaustausch + Förderung Zusammenarbeit

Evaluation des Austauschs mit den Charta-Mitgliedern

Abschlussbericht

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
79416000 Öffentlichkeitsarbeit
79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufgabenfeld 1: Hosting und technische Betreuung der Domain „Berlin-Sicher-Mobil“

Änderung der Basistexte

- Umsetzung von Änderungen an Basistexten, ggf. Beauftragung der betreuenden Internetagentur

Recherche und Analysetätigkeiten

- Aktualisierung / Weiterentwicklung Basistexte über Recherchen, Analysen und Austausch mit Akteuren zu Themen der Verkehrssicherheit

- Thematische Aufbereitung / Veröffentlichung der Ergebnisse

- Zusammentragen / Veröffentlichung von Terminen von Veranstaltungen und Aktionen zu Themen der Verkehrssicherheit

Newsletter

- Recherche / Erstellung / Veröffentlichung Quartals-Newsletter mit internationalen Neuigkeiten, Hintergründen, Informationen zu Verkehrssicherheitsthemen aus Forschung und Praxis

Kontaktpflege zu Chartamitgliedern, Veröffentlichung ihrer Verkehrssicherheitsaktivitäten im Portal

- Regelmäßige Abfrage bezüglich Projekte/ Aktivitäten (min. alle 6 Wochen)

- In Einzelfällen Durchführung persönlicher Gespräche, Besuch von Projekten

- Redaktionelle / grafische Aufbereitung / Veröffentlichung der Ergebnisse im Portal

Öffentlicher Informationsaustausch

- Bearbeitung von Anfragen Dritter zur Verkehrssicherheit

- Vermittlung von Kontakten zu Projektträgern

- Beantwortung von Anfragen zu Medien der Charta in Abstimmung mit AG

- Verstärkung von Informationsaustausch und Zusammenarbeit zur Verkehrssicherheitsarbeit mit dem Land Brandenburg

Beteiligung an Verkehrssicherheitstagen und Messen

- Präsentation „Berlin-Sicher-Mobil“ sowie der Charta und ihrer Mitglieder auf Messen und ggf. anderen Events, um Berliner Verkehrssicher¬heits¬arbeit und Projekte der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen

- Organisation, Material und Kosten für eigenen Messestand

Aufgabenfeld 2 – Informationsaustausch der Chartamitglieder / Förderung der Zusammenarbeit

- Organisation von 2 jährlichen Netzwerktreffen zur Verbesserung von Vernetzung und gegenseitigem Informationsaustausch im Namen der Charta

- Durchführung einer Themenabfrage für Sitzungen

- Erarbeitung der Sitzungsinhalte

- Erstellung und – nach Freigabe durch AG – Versendung der Tagesordnung

- Einladung der Chartamitglieder und mit Verkehrssicher¬heitsarbeit befassten Senatsverwaltungen / Behörden

- Erstellung von Präsentationen, Steckbriefen etc. für Sitzungen

- Sitzungsleitung

- Nach Absprache mit AG Recherche / Einladung externer Referenten für Themenvorträge im Rahmen der Chartasitzungen, ggf. Buchung Anreise / Unterbringung von Referenten, Durchführung von Honorarverhandlungen

- Zusammenstellung der für Abrechnung von Referentenaufwendungen nötigen Unterlagen

- Erstellung, Abstimmung, Finalisierung und – nach Freigabe durch AG – Versendung von Sitzungsprotokollen (Ergebnisprotokolle)

- Bereitstellung eines Caterings gemäß Anforderungen der VwVBU Leistungsblatt 23, Leistung kann ausgegliedert werden, gesonderte Ausweisung in der Kalkulation

Um die Durchführung der Veranstaltung auch bei eventuell erneut verschärften Corona-Hygieneregeln sicherzustellen, ist evtl. Durchführung als Digitalveranstaltung mit einzuplanen. Die Bereitstellung hierfür notwendiger Soft- / Hardware sowie technischer Betreuung wird durch den AN gewährleistet.

Evaluation des Austauschs mit den Mitgliedern der Berliner Charta für Verkehrssicherheit

- In enger Abstimmung mit AG Erarbeitung eines Evaluationstools für Onlineumfrage unter Chartamitgliedern zur Messung von Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des kommunikativen Austauschs und gemeinsamer Aktivitäten

- Auswertung der Ergebnisse in Kurzbericht mit klaren Aussagen zu Weiterentwicklungs- / Verbesserungsmöglichkeiten des Zusammenspiels mit den Chartamitgliedern sowie der Außendarstellung

Abschlussbericht

- Zusammengefasste Darstellung der Aktivitäten im Rahmen der Betreuung der Internetplattform „Berlin-Sicher-Mobil“

- Aufführung Aktivitäten der Charta

- Aufzeigen eines Ausblickes und ggf. von Verbesserungsmöglichkeiten

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskriterium 1 Qualität des Angebots / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Qualitätskriterium 2 Eigene Konzeptvorschläge + Dialogverfahren / Gewichtung: 30 %
Kostenkriterium - Name: Preiskomponente 1 Pauschale / Gewichtung: 35 %
Kostenkriterium - Name: Preiskomponente 2 Regiestundensatz / Gewichtung: 5 %
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Teilangebote sind nicht zugelassen. Bei der spezifischen Leistungsart wird bei einer Aufteilung der Leistungen in Teillosen von einem massiven Qualitätsverlust ausgegangen. Darüber hinaus würde die Aufteilung einen Mehraufwand für zusätzliche Abstimmungen und Informationsverlust bei der Leistungserbringung mit sich bringen. Daher ist keine Losvergabe vorgesehen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eigenerklärung, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung erfüllt werden

- Gewerbeanmeldung

- Auszug aus Handelsregister, wenn zutreffend

Details siehe Auftragsunterlagen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung,

- dass keine Straftaten oder Geldbußen für die nachgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren

Vorschriften anderer Staaten gegen das Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist und keine der nachgenannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss des Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten

a) gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

b) gemäß § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG)

c) gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

d) gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)

- dass nicht bekannt ist, dass im Gewerbezentralregister oder Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen

- gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz

(BerlAVG))

- Angaben über die Anzahl der derzeit beschäftigten Mitarbeiter. Als Mitarbeiter gelten neben den

geschäftsführenden Organen (Geschäftsführer, Vorstände etc.) Beschäftigte mit aufrechtem Dienstverhältnis (Arbeiter und Angestellte), freie Beschäftigte oder Ähnliches

- Angaben über die Jahresumsätze der letzten drei Jahre

Details siehe Auftragsunterlagen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Mindestumsatz -

Der Bieter muss einen jährlichen spartenspezifischen Mindestumsatz (Honorare) von 100.000,00 € netto nachweisen für vergleichbare Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung pro Jahr über den Zeitraum der letzten 24 Monate, zurückgerechnet ab dem Zeitpunkt / Monat der Einleitung des Vergabeverfahrens. Nicht berücksichtigt werden Durchlaufkosten aller Art wie Drittkosten etc.

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- Kapazität -

Die aktuelle Anzahl an beschäftigten Beratern (Consultants), die sich für die Beratungsleistungen des gesamten Leistungsgegenstands qualifizieren, muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Summe mindestens 5 sein.

Gesamtanzahl der angestellten Einzelpersonen in letzten 36 Monaten (zurückgerechnet ab dem Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens / Versendung der EU-weiten Bekanntmachung) mit spezifischen Qualifikationen für das erforderliche Auftragsspektrum: 5 Personen Mindestens 3 Personen davon müssen als Schlüsselpersonen für die Betreuung der Auftraggebers folgende Funktionen abdecken: Mindestens 1 Person Senior Consultant und mindestens 1 Person Junior Consultant und eine weitere Person als Vertretung mit vergleichbarer Qualifikation eines Senior Consultant. Ein Senior Consultant ist jeweils mindestens mit fünf Jahren Berufserfahrung anzubieten. Ein Junior Consultant ist mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung anzubieten.

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- Mindestreferenzprojekte -

Darstellung von 2 Referenzprojekten, wobei der Betreuungszeitraum beim jeweiligen Referenzprojekt die letzten 3 Jahre (2019 – 2021) betroffen haben muss. Bewerbende haben ihre Vorerfahrungen im Zusammenhang mit der Durchführung von Dialogverfahren (in Form von diesen Referenzprojekten) darzustellen. Hierzu sind von dem Bietenden entsprechende Referenzen aus den letzten 3 Jahren mit dem Antrag einzureichen. Die Eignung in diesem Kompetenzfeld gilt als zwingend erforderlich für eine Zulassung. Alle Angaben sind mit den verbindlichen Ausführungen darzustellen bzw. zu erfassen. Die Referenzprojekte dürfen auch laufende Projekte sein, die eine Vertragsdauer von mindestens 6 Monaten aufweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Dienstleistungen

- Erklärung, dass der Bewerber die für die Erbringung der Dienstleistung erforderliche berufliche Befähigung, Fachkunde und Erfahrung besitzt

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1 Mio € Deckungssumme p.a. Es ist der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die den Umfang der Beratungsleistung inhaltlich abdeckt) über 1.000.000,00 € erforderlich. Bei Bietergemeinschaften sind die Versicherungssummen der Berufshaftpflichtversicherung der Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammenzuzählen. Bei Einsatz eines substituierenden Nachunternehmers (siehe Formblätter Wirt-235 / -236), und bei Bestätigung der solidarischen Haftung des Nachunternehmers gilt die kumulierte Versicherungssumme.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Berliner Ausschreibungs- u. Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 (GVBl. für Berlin vom 30. April 2020, S. 276): § 8 ILO-Kernarbeitsnormen, § 9 Mindeststundenentgelt/ Tariftreue, § 11 Besondere Ausführungsbedingungen, § 12 Umweltverträglichkeit, § 13 Frauenförderung, § 14 Verhinderung von Benachteiligungen, § 15 Vertragsbedingungen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/11/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/11/2022
Ortszeit: 10:30
Ort:

Preise aus den Angeboten werden nicht bekannt gegeben, da dies Geschäftsinteressen der Bieter beinträchtigen kann. Nur die Gesamtpunktzahl des erfolgreichen Angebots wird im Sinne der Transparenz bekannt gegeben.

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bei der Öffnung der Angebote und Verlesung der Angebote sind nur Vertreter des Auftraggebers zulässig, Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zu I.3) Kommunikation:

Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3).

Um Anfragen über diese Plattform zu stellen und automatisch Informationen zum laufenden Vergabeverfahren zu erhalten, ist zunächst eine einmalige kostenlose Registrierung auf der Internetseite https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/registrierung-firma/ notwendig, falls der Bieter noch nicht dort registriert ist. Anschließend muss der Bieter sich unter "Einstellungen - FIRMA - Vergabeplattformen" mit der Vergabeplattform Berlin verknüpfen. Nach erfolgreicher Registrierung und Verknüpfung kann mit dem selbst vergebenen Benutzer-Login die sofortige Nutzung der Funktionen erfolgen. Neben der Registrierung ist nach dem Aufrufen der unter I.3) der EU-Bekanntmachung bezeichneten Internetseite auch der Button "Bewerben" rechts im Menü anzuklicken und den weiteren Hinweisen zu folgen. Bewerber/ Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bieteranfragen durch selbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.

Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.

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Schlusstermin Rückfragen: 17.10.2022, 10h

Beantwortung von Rückfragen bis: 21.10.2022

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Zu II.1.5) Geschätzter Auftragswert

Der geschätzte Auftragswert wurde vom Auftraggeber vor Durchführung des Vergabeverfahrens gemäß § 3 VgV sachkundig ermittelt. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ermittlung ist der Zeitpunkt der Einleitung des Vergabeverfahrens, hier Absendung der Bekanntmachung. Grundlage für die Berechnung des geschätzten Auftragswertes ist der Netto-Gesamtwert, der vom Auftraggeber voraussichtlich zu zahlen sein wird. Bei dieser Berechnung wurde der geschätzte Gesamtwert aller zum Vorhaben gehörenden Leistungen einschließlich etwaiger Vertragserweiterungen, die in der Ausschreibung ausdrücklich vorgesehen sind, berücksichtigt. Es besteht jedoch kein Anspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf einen Abruf von Leistungen bis zum Erreichen der geschätzten Vergütungsobergrenze. Der Auftraggeber ist ebenfalls nicht verpflichtet, eine bestimmte Mindestmenge an Leistungen zu beauftragen.

Der Auftraggeber hat eigene Schätzungen vorgenommen und geht derzeit von einem Auftragswert von rund EUR 270.000 € netto aus.

Eine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die maximale Geltungsdauer der Rahmenvereinbarung (unter Berücksichtigung aller in Aussicht gestellter Leistungen) darf sich auf maximal 48 Monate belaufen.

In diesem Auftragswert sind die unter Punkt 2.3 der Verfahrensbedingungen angeführten Bereiche noch nicht erfasst, da diese zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstand einer Verhandlung werden dürfen und deren Umfang noch nicht bekannt ist. Die Zulässigkeit solcher Erweiterungen ist bereits durch § 14 Abs 4 Nr. 9 VgV gedeckt. Bezüglich des Umfanges wird eine Einschränkung vorgenommen. Derartige Erweiterungen sind keine wesentliche Änderung des Vertrages im Sinne des § 132 GWB, weil sie im Rahmen der Ausnahmebestimmung des § § 14 Abs 4 Nr. 9 VgV als zulässig angesehen werden und bereits zum jetzigen Zeitpunkt angegeben wird, dass der Umfang solcher Änderungen bis + 30% des gesamten geschätzten Auftragswertes (somit jährlich und für max. 3 Jahre ab dem Zeitpunkt des Abschlusses der Rahmenvereinbarung) betragen darf.

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Zu III.1) Teilnahmebedingungen:

Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) bei der Registerbehörde abfordern und eine Abfrage in der Finanz-Sanktionsliste veranlassen. Die dafür erforderlichen Daten hat der Bieter für sich und seine Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2022