Verpflegungsleistungen für die kommunalen Kindertagesstätten und Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: FB1-10/09/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kloster Lehnin
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14797
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dombert.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegungsleistungen für die kommunalen Kindertagesstätten und Schulen
Die Gemeinde Kloster Lehnin hat sich zur Neuvergabe der Verpflegungsleistungen für die kommunalen Kindertagesstätten und Schulen entschieden. Die Verträge zur Verpflegung der Kindertagesstätten und Schulen inkl. Horte soll zum 01.01.2023 beginnen.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind 6 Kindertagesstätten (Los 1) und 4 Schulen inklusive 2 Horte und einer Cafeteria (Los 2).
Kindertagestätten
Gemeinde Kloster Lehnin - Der Bürgermeister - Friedensstraße 3 14797 Kloster Lehnin Die Anschriften der zu versorgenden Einrichtungen sind jeweils den Vergabeunterlagen für Los 1 und Los 2 zu entnehmen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Bereitstellung für die Ausgabe von Mahlzeiten an den Einrichtungen, die in der als Anlage zur Leistungsbeschreibung beigefügten Einrichtungsbeschreibung Los 1 (im Folgenden: Einrichtungsbeschreibung Los 1) aufgeführt sind, in dem dort beschriebenen Umfang.
Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung der Mahlzeiten in externen Küchen.
Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Essens und aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffenden Einrichtungen.
Los 1 umfasst insgesamt 6 Kindertagesstätten.
Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Schulen inkl. Horte
Gemeinde Kloster Lehnin - Der Bürgermeister - Friedensstraße 3 14797 Kloster Lehnin Die Anschriften der zu versorgenden Einrichtungen sind jeweils den Vergabeunterlagen für Los 1 und Los 2 zu entnehmen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Mahlzeiten an den Einrichtungen, die in der als Anlage zur Leistungsbeschreibung beigefügten Einrichtungsbeschreibung Los 2 (im Folgenden: Einrichtungsbeschreibung Los 2) aufgeführt sind, in dem dort beschriebenen Umfang.
Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung der Mahlzeiten in externen Küchen.
Gegenstand der Leistung ist auch die Anlieferung des Essens und/oder aller für die Herstellung benötigten Produkte in die betreffenden Einrichtungen und alle mit der Essensausgabe zusammenhängenden Aufgaben sowie die anschließende Reinigung/Abfallentsorgung. Das benötigte Servicepersonal wird vom Auftragnehmer gestellt. Für die ITB Damsdorf und die ITB Lehnin wird Servicepersonal nur in den Ferien benötigt.
Der Vertrag verlängert sich bis zu zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraumes durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung im entsprechenden Handelsregister sowie der Unterschriftsberechtigung.
Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von mindestens EUR 3.000.000 (brutto) und für sonstige Schäden mindestens EUR 2.000.000 (brutto). Es ist die entsprechende Bescheinigung der Versicherung bzw. die Zusicherung der Versicherung im Auftragsfall eine vorgenannten Anforderungen genügende Vereinbarung abzuschließen in Kopie dem Angebot beizufügen.
Los 1 und 2: Vorstellung von mindestens einem Referenzprojekt, das mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist und bei dem innerhalb der Jahre 2022, 2021 oder 2020 mit der Leistungserbringung zumindest begonnen wurde. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn sie eine Vollverpflegung (Mittagessen und Frühstück oder Vesper) für Bildungseinrichtungen wie etwa eine Kita, Hort, Schule, Universität, Hochschule, etc. betreffen sowie jeweils eine Mindestanzahl von 300 Portionen pro Tag ausgegeben wird. Die Referenzen sind auch vergleichbar, wenn sie nicht kontinuierliche Verpflegung, wie etwa Konferenz-Tagungsstätte, Catering Dienste, etc. betreffen sowie jeweils eine Mindestanzahl von 300 Portionen pro Tag ausgegeben wird. Die insgesamt 300 Portionen können auch in verschiedenen Einrichtungen ausgegeben werden, solange dies im Rahmen eines einheitlichen Auftragsverhältnisses zu einem Auftraggeber erfolgt.
Die Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRER1PG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de