Tankkarten für den Kraftstoffbezug für das PP Mittelfranken, das PP Unterfranken und das PVA Referenznummer der Bekanntmachung: 5032-8014.22A01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90402
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tankkarten für den Kraftstoffbezug für das PP Mittelfranken, das PP Unterfranken und das PVA
Tankkarten für den Kraftstoffbezug für das Polizeipräsidium Mittelfranken, das Polizeipräsidium Unterfranken und das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
Los 1: Polizeipräsidium Mittelfranken
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Tankkarten für den Kraftstoffbezug für das Polizeipräsidium Mittelfranken
Los 2: Polizeipräsidium Unterfranken
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Tankkarten für den Kraftstoffbezug für das Polizeipräsidium Unterfranken
Los 3: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Tankkarten für den Kraftstoffbezug für das Bayerische Polizeiverwaltungsamt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Polizeipräsidium Mittelfranken
Ort: Kleinostheim
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63801
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Polizeipräsidium Unterfranken
Ort: Kleinostheim
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63801
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3: Bayerisches Polizeiverwaltungsamt
Ort: Kleinostheim
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63801
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.