Lieferung von Holstersystemen für die Dienstpistole Heckler & Koch SFP9-TR für die Bayerische Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: V3-8014.02-0155-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.bayern.de/bpp
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Holstersystemen für die Dienstpistole Heckler & Koch SFP9-TR für die Bayerische Polizei
Lieferung von Holstersystemen für die Dienstpistole Heckler & Koch SFP9-TR für die Bayerische Polizei
Bayern
Lieferung von Holstersystemen für die Dienstpistole Heckler & Koch SFP9-TR für die Bayerische Polizei
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gemäß Art. 32 Abs. 2 Buchst. b Doppelbuchst. i) und iii) Richtlinie 2014/24/EU kann bei Dienstleistungsaufträgen auf das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung zurückgegriffen werden, wenn die Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen wegen nicht vorhandenem Wettbewerb aus technischen Gründen sowie Schutz von ausschließlichen Rechten, einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer erbracht beziehungsweise bereitgestellt werden können.
Die genannten Voraussetzungen treffen zu. Die Beschaffung von Holstersystemen für die Bayerische Polizei erfolgt gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b) und c) VgV im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Holstersystemen für die Dienstpistole Heckler & Koch SFP9-TR für die Bayerische Polizei
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberweilenbach
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 86561
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des §160Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.