Schulbuslinien für die Förderschulen des Vereins "Hilfe für das lernbehinderte Kind im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge e.V." Referenznummer der Bekanntmachung: 22-F-0056-LRA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wunsiedel
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95632
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9232800
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulbuslinien für die Förderschulen des Vereins "Hilfe für das lernbehinderte Kind im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge e.V."
Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 hat der Verein "Hilfe für das lernbehinderte Kind im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge e.V." die Schülerbeförderung von Kindern der Privaten Sonderpädagogischen Förderzentren in Marktredwitz (Erich Kästner-Schule mit der Schulvorbereitenden Einrichtung, Bauerstraße 2, 95615 Marktredwitz) und Selb (Siebensternschule, Jahnstraße 63, 95100 Selb mit der Schulvorbereitenden Einrichtung, Wilhelm-Löhe-Platz 1, 95100 Selb) neu vergeben.
Weißenstadt-Röslau-Kirchenlamitz-Selb Schulzentrum
Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Schulbuslinie 1
Strecke: Weißenstadt-Röslau-Kirchenlamitz-Marktleuthen-Selb Schulzentrum
Option auf bis zu zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Größe und Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge können variieren.
Strecke Schönwald-Höchstädt-Selb Schulzentrum
Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Schulbuslinie 2
Strecke: Schönwald-Höchstädt-Selb Schulzenturm
Option auf bis zu zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Größe und Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge können variieren.
Tröstau-Wunsiedel-Marktredwitz Bauerstraße
Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Schulbuslinie 3
Strecke: Tröstau-Wunsiedel-Marktredwitz Bauerstraße
Option auf bis zu zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Größe und Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge können variieren.
Schönwald Kirchenlamitz Höchstädt Marktredwitz Bauerstraße
Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Schulbuslinie 4
Strecke: Schönwald-Kirchenlamitz-Höchstädt-Marktredwitz Bauerstraße
Option auf bis zu zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Größe und Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge können variieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strecke Schönwald-Höchstädt-Selb Schulzentrum
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwarzenbach/Saale
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95126
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strecke Schönwald-Höchstädt-Selb Schulzenturm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiden
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tröstau-Wunsiedel-Marktredwitz Bauerstraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktredwitz
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95615
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schönwald-Kirchenlamitz-Höchstädt-Marktredwitz Bauerstraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktredwitz
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95615
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen:
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wunsiedel
Postleitzahl: 95632
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]