Soziale Betreuung für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge im LK Potsdam-Mittelmark für die gemeindenahe Migrationssozialarbeit außerhalb von Übergangswohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften Referenznummer der Bekanntmachung: 75-2022-EU Los 1-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Soziale Betreuung für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge im LK Potsdam-Mittelmark für die gemeindenahe Migrationssozialarbeit außerhalb von Übergangswohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
In der Maßnahme sind Spätaussiedler, Asylbewerber- und Flüchtlinge zu beraten, die außerhalb von Übergangswohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften leben und die dem Auftragnehmer durch
den Auftraggeber zugewiesen wurden.
Soziale Betreuung für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge im LK Potsdam-Mittelmark für die gemeindenahe Migrationssozialarbeit außerhalb von Übergangswohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
Landkreis Potsdam-Mittelmark Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Planregion 1 - Stadt Teltow, Gemeinde Stahnsdorf, Gemeinde Kleinmachnow, Gemeinde Nuthetal
Planregion 2 - Stadt Werder, Stadt Beelitz, Gemeinde Michendorf, Gemeinde Schwielowsee, Gemeinde Seddiner See
Die Maßnahme umfasst die gemeindenahe migrationsspezifische soziale Beratung und Betreuung der Spätaussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge in Form von Beratungsgesprächen und Begleitungen in angemessen erreichbaren Sprechstunden und auch im eigenen Wohnraum. Aufgabe der Sozialen Beratung und Betreuung Sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit von Flüchtlingen ist es, den Integrationsprozess von Flüchtlingen gezielt zu initiieren, zu steuern und zu begleiten. Die Integrationsbereitschaft des Flüchtlings sowie die Aufnahmebereitschaft und Aufnahmefähigkeit des Gemeinwesens sollen gefördert werden. Die Migrationssozialarbeit soll einen qualitativen Beitrag dazu leisten, die Zuwanderer zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen. Sie soll die Zuwanderer zeitnah über die bestehenden Unterstützungs- und Beratungsangebote informieren, sie zu deren Nutzung ermuntern und an diese weiterleiten.
1. Verlängerungsoption vom 01.01.2025 - 31.12.2025
2. Verlängerungsoption vom 01.01.2026 - 31.12.2026
Der Vertrag endet im Falle der Nichtinanspruchnahme der 1. Option am 31.12.2024 und analog bei Nichtinanspruchnahme der 2. Option am 31.12.2025.
Soziale Betreuung für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge im LK Potsdam-Mittelmark für die gemeindenahe Migrationssozialarbeit außerhalb von Übergangswohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
Landkreis Potsdam-Mittelmark Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Planregion 3 - Amt Beetzsee, Amt Wusterwitz, Amt Ziesar, Gemeinde Groß Kreutz, Gemeinde Kloster Lehnin
Planregion 4 - Stadt Bad Belzig, Amt Brück, Amt Niemegk, Stadt Treuenbrietzen, Gemeinde Wiesenburg
Die Maßnahme umfasst die gemeindenahe migrationsspezifische soziale Beratung und Betreuung der Spätaussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge in Form von Beratungsgesprächen und Begleitungen in angemessen erreichbaren Sprechstunden und auch im eigenen Wohnraum. Aufgabe der Sozialen Beratung und Betreuung Sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit von Flüchtlingen ist es, den Integrationsprozess von Flüchtlingen gezielt zu initiieren, zu steuern und zu begleiten. Die Integrationsbereitschaft des Flüchtlings sowie die Aufnahmebereitschaft und Aufnahmefähigkeit des Gemeinwesens sollen gefördert werden. Die Migrationssozialarbeit soll einen qualitativen Beitrag dazu leisten, die Zuwanderer zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen. Sie soll die Zuwanderer zeitnah über die bestehenden Unterstützungs- und Beratungsangebote informieren, sie zu deren Nutzung ermuntern und an diese weiterleiten.
1. Verlängerungsoption vom 01.01.2025 - 31.12.2025
2. Verlängerungsoption vom 01.01.2026 - 31.12.2026
Der Vertrag endet im Falle der Nichtinanspruchnahme der 1. Option am 31.12.2024 und analog bei Nichtinanspruchnahme der 2. Option am 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen und Registerabfrage (Formular IV.3)
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung des Bieters über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (Formular 3.3 EU)
- Erklärung des Bieters über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (Formular 3.3 EU)
- Unternehmensangaben und Angaben des Bieters/des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft (Formular IV.2/IV.2.1)
- Eigenerklärungen (Formular IV.2.2)
- ggf. Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen (Formular IV.2.3)
- ggf. Vollmacht bei Bildung einer Bietergemeinschaft (IV.2.4)
- ggf. Vergabe von Unteraufträgen und Eignungsleihe (Formular IV.2.5)
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärungen zu Referenzleistungen (Formular IV.4)
- Konzept - Beschreibung des Angebots
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz(Formular 5.3 EU)
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und(ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022-576
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Potsdam-Mittelmark, Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BR14Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."