Gemeinde Michendorf - Planungsleistungen zur Erweiterung des Schulcampus für den Grundschul-, Hort- und Kitabetrieb in Wildenbruch Referenznummer der Bekanntmachung: 324/22 Los 01 Gebäudeplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Michendorf
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.michendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Michendorf - Planungsleistungen zur Erweiterung des Schulcampus für den Grundschul-, Hort- und Kitabetrieb in Wildenbruch
Planungsleistungen zur Erweiterung des Schulcampus für den Grundschul-, Hort- und Kitabetrieb in Wildenbruch
Schulcampus für den Grundschul-, Hort- und Kitabetrieb Wildenbruch
1. Beschreibung der geplanten Maßnahme
Um die aktuellen Anforderungen an den Arbeits-, Brand-, Wärme-, Schall- und Gesundheitsschutz sowie an eine zeitgemäße Pädagogik zu erfüllen, beabsichtigt die Auftraggeberin die Erweiterung des Schulcampus Wildenbruch, Potsdamer Allee 11 in 14552 Michendorf, für den Schul-, Hort und Kitabetrieb.
Die Auftraggeberin hat im Jahr 2021 eine Variantenuntersuchung beauftragt, in deren Ergebnis zwei Varianten durch die Gremien der Gemeinde Michendorf zur Umsetzung favorisiert werden.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie der der Leistungsbeschreibung als Anlage beigefügten Variantenuntersuchung.
Variante 3a - Abbruch des Anbaus aus dem Jahr 2008 und Neubau mit Anschluss an das 1994 fertiggestellte Schulgebäude (Hauptgebäude), Anbau für die Erweiterung der Kita
Variante 3b - Abbruch des Anbaus aus dem Jahr 2008 und Neubau, Umzug des Hortes in das Hauptgebäude, Erweiterung der Kita in ehemaligen Hortflächen.
Die Einzelheiten können der in der Anlage I zu dieser Leistungsbeschreibung beigefügten Variantenuntersuchung
entnommen werden.
Erläuterung der Maßnahme:
Während der Baumaßnahmen ist besonders auf den Schulablauf zu achten. D. h., eine Lärmbelästigung während des Schulbetriebes ist zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten. Die Sicherheit der Schüler und des Schulpersonals, sowie der Schulbetrieb selbst, haben oberste Priorität.
Im Rahmen der geplanten Baumaßnahmen sind auch die Maßnahmen für die Ertüchtigung des Arbeits-, Brand-, Wärme-, Schall- und Gesundheitsschutzes im Bestandsgebäude aus dem Jahr 1994 (Hauptgebäude) zu realisieren.
Das Schulprofil richtet sich am ökologischen und naturverbundenen Denken aus. Insofern ist besonders Wert darauf zu legen, dass ökologische und nachhaltige Baustoffe eingesetzt werden.
Auch soll bei der energetischen Ausrichtung auf Energieeinsparung und regenerative Energien und Energierückgewinnung geachtet werden. Dachflächen sollen begrünt, bzw. mit Photovoltaik-
und Solarthermieanlagen bestückt, Grau- und/oder Regenwassernutzung sollen vorgesehen werden. Möglichst alle Räume sollten optimal mit Tageslicht ausgestattet sein.
Für ein modernes Lernen sollten Räume multifunktional genutzt werden können.
Die Auftragsvergabe erfolgt stufenweise. Mit Vertragsschluss beauftragt die AG in der Leistungsstufe I den AN zunächst mit allen Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 (Fortsetzung
der Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) für die Errichtung der Erweiterungsbauten der Leistungsbilder
Gebäude und Innenräume nach § 34 i. V. m. Anlage 10 HOAI
Bauphysik gemäß Ziffer 1.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI (ab Leistungsphase 1).
Darüber hinaus wird der AG in der Leistungsstufe I mit den nachstehenden Besonderen Leistungen beauftragt:
- Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung.
Ein Anspruch auf Fortführung des Auftrages für weitere Leistungsphasen besteht nicht.
Insgesamt werden folgende Lose (jeweils mit separater Bekanntmachung) vergeben:
- Gebäudeplanung (Los 01),
- Technische Gebäudeausrüstung HLS (Los 02),
- Technische Gebäudeausrüstung ELT (Los 03),
- Tragwerksplanung (Los 04),
- Freianlagen (Los 05).
3. geplante Investitionssumme / Honorar
geplante Investitionssumme: 9,25 Mio. EUR
Honorarzone: III
Honorarsatz: Basishonorar
Es wird davon ausgegangen, dass das zu errichtende Gebäude der Honorarzone III im Sinne des § 35 Abs. 6 HOAI 2021 zuzuordnen ist. Da das Vorhaben mit Fördermitteln realisiert werden wird, sind die Grundsätze des wirtschaftlichen und sparsamen Mitteleinsatzes
im besonderen Maße zu beachten. Als Honorarsatz wird daher der Basissatz zu vereinbaren sein.
4. Zeitplan
Planung: 2022 - 2024
Ausführung: 2024 - 2025
Der Vertrag endet mit Fertigstellung des Bauwerkes.
Es werden nur geeignete Bewerber zum weiteren Verfahren der Angebotsaufforderung und Verhandlung zugelassen, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben. Nach Eingang der Teilnahmeanträge erfolgt daher eine Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen. Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unter-lagen nachfordern, soweit ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Die anschließende Eignungsprüfung erfolgt anhand der An-gaben und vorgelegten Nachweise zu III.1.).
Sind mehr als 5 geeignete Bewerber vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung anhand der nach III.1.3) geforderten Angaben. Dabei werden die Erklärungen und Nachweise im Detail anhand einer Bewertungsmatrix, die als Bestandteil der Vergabeunterlagen den Bewerbern zur Verfügung gestellt wird, bewertet und gewichtet. Liegen nach der Detailbewertung mehr als 5 gleichwertige Bewerbungen vor, erfolgt die Auswahl anhand eines Losverfahrens. Sollten mehr als 5 vollständige Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, unvollständige Teilnahmeanträge ohne Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise ausschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
2. Schriftliche Erklärung des Bewerbers, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
3. Die Vereinbarung zwischen dem Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer und dem Auftraggeber über die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
4. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister/Partnerschaftsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register hervorgehen, dass deren Unternehmensgegenstand auch auf Planungs- und Beratungsleistungen im Sinne des ausgeschriebenen Auftrages ausgerichtet ist.
5. Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verbunden ist.
6. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus zu vertreten.
7. Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 5 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 5 vorzulegen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
2. Soweit eine Beteiligung als Bewerber/Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind für jedes Mitglied Umsatzerklärungen der letzten 3 Geschäftsjahre vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunter-nehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
3. Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Projektversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Höhe der Deckungssumme muss je Schadensereignis mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und 1,5 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden betragen. Der Nachweis ist spätestens bei Auf-tragserteilung zu führen.
1. Namentliche Benennung:
a) Projektleiter,
b) Gebäudeplaner in den Leistungsphasen 2 - 4 (Fortsetzung der Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung),
c) Gebäudeplaner in den Leistungsphasen 5 - 7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe),
d) Bauüberwacher in der Leistungsphasen 8.
Die Erklärung muss jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (zwingend für Entwurfsverfasser) oder dem Leistungsbild entsprechenden Hochschulabschluss beinhalten. Der Entwurfsverfasser muss bauvorlageberechtigt sein.
2. Referenzen:
Darstellung von 3 Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen für die Planung und Bauüberwachung einer Sanierung, eines Erweiterungsbaus sowie eines Neubau von Bildungseinrichtungen (Bildungszentrum, Hochschule, Berufsschule, Schule, Hort und Kindertagesstätten), die nach 2012 abgeschlossen wurden und bei denen der Referenznehmer die Leistungsphasen 3 - 6 für die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI erbracht hat.
Zusätzlich ist mindestens eine Referenz einzureichen, bei der Angaben über den Einsatz von Fördermitteln sowie Angaben darüber, ob das Büro gegenüber dem Fördermittelgeber mit der Vorbereitung/Erstellung des Verwendungsnachweises beauftragt war (Kein Mindestkriterium).
Mindestkriterien:
Es muss mindestens eine Referenz für einen Neubau einer Schule, eines Hortes oder einer Kita nachgewiesen werden, bei der der Referenznehmer die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI (mindestens Leistungsphasen 3 - 6) erbracht hat.
Es muss mindestens eine Referenz für eine Sanierung einer Schule, eines Hortes oder einer Kita nachgewiesen werden, bei der der Referenznehmer die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI (mindestens Leistungsphasen 3 - 6) erbracht hat.
Für die Darstellung der Referenzen ist zwingend der zur Verfügung gestellte Referenzbogen zu verwenden. Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Referenzbögen und diesen beigefügten Beschreibungen bewertet.
Die angegebenen Referenzen von Dritten/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen werden nur im Fall einer Eignungsleihe gewertet. Für diesen Fall hat der Bieter darauf hinzuweisen, indem er das dafür vorgesehene Formblatt ordnungsgemäß ausfüllt.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021).
Soweit eine Beteiligung als Bewerber-/Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 3 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 2 einschließlich der für ihren vorgesehenen Leistungsbereich entsprechende Referenzen mit den unter Ziffer 2 geforderten
Angaben einzureichen. Von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).
2. Referenzen
Mindestkriterien:
Es muss mindestens eine Referenz für einen Neubau einer Schule, eines Hortes oder einer Kita nachgewiesen werden, bei der der Referenznehmer die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI (mindestens Leistungsphasen 3 - 6) erbracht hat.
Es muss mindestens eine Referenz für eine Sanierung einer Schule, eines Hortes oder einer Kita nachgewiesen werden, bei der der Referenznehmer die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI (mindestens Leistungsphasen 3 - 6) erbracht hat.
Örtliche Präsenz sowie kurzfristige Erreichbarkeit insbesondere während der Ausführungsphase wird vorausgesetzt. Es wird vorausgesetzt, dass der/die Leistungserbringer über die branchenübliche technische Ausstattung verfügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y54R1FE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwae.brandenburg.de
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.