Umbau und Sanierung des Anwesens Herrnstraße 35 und ehem. 37 in Mainbernheim zu den „Bernemer Werkstätten“, Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainbernheim
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97350
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mainbernheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Sanierung des Anwesens Herrnstraße 35 und ehem. 37 in Mainbernheim zu den „Bernemer Werkstätten“, Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Die Stadt Mainbernheim plant die Schaffung der „Bernemer Werkstätten“ in Mainbernheim.
Die Stadt Mainbernheim hat im Jahr 2019 das seit Jahrzehnten leerstehende und stark sanierungsbedürftige
Anwesen Herrnstraße 35 / ehemals 37 (FlNr. 94) erworben, um es zu sanieren und wieder zu beleben.
Das Vorderhaus Herrnstraße 35 ist unter der Akten-Nr. D-6-75-144-30 als Baudenkmal in der Bayerischen
Denkmalliste eingetragen. Das Hinterhaus (ehem. 37) wird zumindest als stadtbildprägend eingestuft.
In einem ersten Schritt wurde im Jahr 2020/21 im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ein Nutzungskonzept für
das im Herzen der Altstadt gelegene Anwesen erstellt. Dies beinhaltete auch eine vertiefte Kostenschätzung für
die notwendigen Planungs- und Baumaßnahmen. Im Oktober 2021 hat der Stadtrat Mainbernheim beschlossen,
das erarbeitete Nutzungskonzept weiter zu verfolgen.
Das Nutzungskonzept verbindet unter dem Motto „Bernermer Erlebniswerkstätten“ vielfältige öffentliche
Nutzungen mit einem attraktiven Treffpunkt für BürgerInnen und Gäste. Es beinhaltet eine Gästeinformation
mit einer Rezeption für das „Albergo diffuso Mainbernheim“, sowie ein regionales Verkaufsregal, die städt.
Bibliothek (Ausleihe und Lesewerkstatt) mit einem Bürgertreff (offene Handwerkerstube) sowie im Rückgebäude
eine historische Schaudruckerei mit Veranstaltungsraum und im Obergeschoss neue städtische Archivräume.
Besonders Wert gelegt wird auf:
- Gestaltung und Ausführung nach den besonderen Belangen des Denkmalschutzes
- Einbringen von aktueller Gebäudetechnik in historischer Bausubstanz
- Barrierefreiheit / Inklusion
- Schallschutz / Brandschutz
- ökologische Materialien / Nachhaltigkeit
- Energieeffizienz / Wirtschaftlichkeit / Dauerhaftigkeit / niedrige Betriebs- und Unterhaltskosten
Es liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die als Grundlage für die weitere Planung dienen soll.
Die Gesamtkosten werden vorläufig mit ca. 4,0 Mio. € brutto ermittelt.
Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln der Städtebauförderung und der Denkmalpflege gefördert
werden.
Terminvorschau:
Projektbeginn / Planungsphase: Start umgehend nach Abschluss VgV
Einreichung Bau- und Förderantrag: bis Frühjahr 2023
Umsetzungsphase und Bauausführung:ab Mitte 2023
Gesamtfertigstellung: bis Ende 2024 / Mitte 2025
Mainbernheim
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff)
- stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1-9
- vorerst nur Stufe 1 mit den noch erforderlichen Teilleistungen der LPH 1+2 sowie Stufe 2 mit den LPH 3+4
einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Es liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die als Grundlage für die weitere Planung dienen soll.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass mit der vorl. Studie bereits Planungsleistungen der LPH 1+2 nach HOAI
Objektplanung erbracht wurden.
Die bereits erbrachten bzw. noch erforderlichen Teilleistungen der LPH 1+2 sollen nach eigener Einschätzung
des Bewerbers in Stufe 2 bewertet werden. Die Prüfung und Einarbeitung sowie die verantwortliche Übernahme
der vorliegenden Unterlagen hat gem. § 8 HOAI zu erfolgen und ist zu vereinbaren.
Besondere Leistungen:
- Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) (Die jeweilige
Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
- Zwei Workshops in der Planungsphase (Organisation, Koordination und Beteiligung an Workshops in
Mainbernheim, mit allen Projektbeteiligten wie Auftraggeber, Nutzer/innen, Bürger/innen, Fachplaner u. a.)
Der geplante Rückbau / Abbruch des Nebengebäudes ist Teil der Architektenleistung.
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen
Leistungen, besteht nicht.
Es wird davon ausgegangen, dass mit den im VgV vorgelegten Unterlagen und Informationen die
Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmern erst mit Einladung in Stufe 2.
Hinweis zur Honorarvereinbarung nach § 7 HOAI 2021: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021
zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021
weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in
Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als
die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine
Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Die in der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung TED 2022/S 061-160967 unter II.2.7) angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die
Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau und Sanierung des Anwesens Herrnstraße 35 und ehem. 37 in Mainbernheim zu den „Bernemer Werkstätten“, Objektplanung Gebäude und Innenräume - Architektenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://schlichtlamprecht.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland