Gerätewagen Logistik 2 (GWL 2) Krakow am See Referenznummer der Bekanntmachung: TEDE5/2022-022724
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krakow am See
NUTS-Code: DE80 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 18292
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-krakow-am-see.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerätewagen Logistik 2 (GWL 2) Krakow am See
Lieferung von einem GWL 2 für Freiwillige Feuerwehr Krakow am See aufgeteilt in: Los 1 Teillos 1 - Fahrgestell, Teillos 2 - Aufbau sowie Los 2 Beladung
Lieferung Fahrgestell GWL 2 Krakow am See
Dobbiner Chaussee 5, 18292 Krakow am See, Deutschland
1 Fahrgestell für GWL 2 nach DIN EN 1846, DIN 14555-22, DIN 14502 Restnorm und gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung Aufbau GWL 2 Krakow am See
Dobbiner Chaussee 5, 18292 Krakow am See, Deutschland
1 Aufbau für GWL 2 nach DIN EN 1846, DIN 14555-22, DIN 14502 Restnorm und gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung Beladung GWL 2 Krakow am See
Dobbiner Chaussee 5, 18292 Krakow am See, Deutschland
Beladung für GWL 2 nach DIN EN 1846, DIN 14555-22, DIN 14502 Restnorm und gemäß Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung GWL 2 FF Krakow am See, Los 1: Teillos 1-Fahrgestell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Teillos 1 Fahrgestell
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung GWL 2 für FF Krakow am See, Los 1, Teillos 2 Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung GWL 2 für FF Krakow am See, Los: Beladung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tessin
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18195
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß DSGVO art. 6 Abs. 1b werden im Rahmen des Vergabensverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und einschließlich gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere im Vergabeverfahren beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen warden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz: Amt Krakow am See, Datenschutzbeauftragter, Markt 2, 18292 Krakow am See; E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig wenn:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist gem. § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt 2. Verstoße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätesten bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Abgabe eines Angebots gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags gem. § 135 abs. 1 Nr. 2. GWB, §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krakow am See
Postleitzahl: 18292
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]