Planungsleistungen für den Ersatzneubau einer 2-Feldsporthalle der Gemeinde Sukow - Los 3 Fachplanung - Technische Ausrüstung mit den Anlagegruppen: Wasser, Ab-wasser, Fernmeldetechnik, Stromversorgung, PV Anschluss an BHKW - in Anlehnung an HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2200133

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Crivitz
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Postleitzahl: 19089
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 3856330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-schwerin.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen für den Ersatzneubau einer 2-Feldsporthalle der Gemeinde Sukow - Los 3 Fachplanung - Technische Ausrüstung mit den Anlagegruppen: Wasser, Ab-wasser, Fernmeldetechnik, Stromversorgung, PV Anschluss an BHKW - in Anlehnung an HOAI 2021

Referenznummer der Bekanntmachung: 2200133
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Planungsleistungen für den Ersatzneubau einer 2-Feldsporthalle der Gemeinde Sukow

Los 3 Fachplanung - Technische Ausrüstung mit den Anlagegruppen: Wasser, Abwasser, Fernmeldetechnik, Stromversorgung, PV Anschluss an BHKW

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 146 561.03 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71312000 Beratung im Hochbau
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80O Ludwigslust-Parchim
Hauptort der Ausführung:

19079 Sukow

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Los 3 Fachplanung - Technische Ausrüstung mit den Anlagegruppen: Wasser, Ab-wasser, Fernmeldetechnik, Stromversorgung über PV, Heizungsanschluss über BHKW - hier LP1-4, Optional LP 5-9 - in Anlehnung an HOAI 2021 Teil 4 Abschnitt 2 Technische Ausrüstung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kriterium / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40.00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Planungsleistungen beziehen sich nur auf die LP 1 bis 4 der HOAI. Die Leistungsbilder der LP 5 bis 9 der HOAI werden ggfs. optional im Anschluss an die LP 1 bis 4 stufenweise beauftragt.

Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche über die HOAI hinaus geltend gemacht werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

unbekannt

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 094-259597
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Auftragsvergabe IAM Haustechnik GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
NUTS-Code: DE804 Schwerin, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 19061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 146 561.03 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYRS7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2022