HWSB Sandau - Havelberg km 81,875 - 82,5 - Deichbau Referenznummer der Bekanntmachung: 22/N/0157/GN
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhw.sachsen-anhalt.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSB Sandau - Havelberg km 81,875 - 82,5 - Deichbau
Ziel der Maßnahme ist es, durch Deichsanierung und -erhöhung für den untersuchten Deichabschnitt zwischen km 81,875 - 82,5 eine ausreichende Hochwassersicherheit herzustellen und an die inzwischen sanierten Deichabschnitte ober- und unterhalb anzuschließen.
Der Untersuchungsabschnitt liegt im Landkreis Stendal, im Kommunalverwaltungsbereich der Stadt Havelberg. Havelberg ist über die Bundesstraße B 107 zu erreichen. Das Baufeld liegt westlich der Stadt Havelberg, in der Gemarkung Havelberg, in den Fluren 9, 11 und 12. Der Deich liegt am rechten östlichen Elbeufer, im Bereich zwischen Elbe-km 420 - 421. Die Baustelle liegt im Hochwasser-Überschwemmungsgebiet der Elbe.
35 000 m² Oberbodenarbeiten
6 000 m³ grobkörniger Boden, Stützkörper liefern
3 200 m³ bindigen, feinkörnigen Boden liefern
11 500 m³ Altdeich zurückbauen
11 200 m³ gemischtkörnigen Boden für Deichkern und Schutzschicht einbauen
9 000 m³ grobkörnigen Boden für Stützkörper einbauen
3 200 m³ feinkörnigen Boden für Dichtung einbauen
60 m³ Wasserbausteine für Ufersicherung liefern und einbauen
6 300 m² Schottertragschicht herstellen
1 300 m² Beton-Spurbahnweg herstellen
2 800 m² Asphaltfahrbahn herstellen (8 cm ACT + 4 cm ACD)
ELER-HWS
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSB Sandau - Havelberg km 81,875 - 82,5 - Deichbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittenberge
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19322
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.