Fäkalschlammentsorgung im Entsorgungsgebiet des Wasserverbandes Nord und teilen des Amtes Mittleres Nordfriesland
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Fäkalschlammentsorgung im Entsorgungsgebiet des Wasserverbandes Nord und teilen des Amtes Mittleres Nordfriesland
Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen im Entsorgungsgebiet des Wasserverbandes Nord und teilen des Amtes Mittleres Nordfriesland sowie die bedarfsorientierte Entschlammung der Kleinkläranlagen in verschiedenen Gemeinden.
Gebietslos 1 - blau
Handewitt, Tastrup, Oeversee, Freienwill, Großsolt und Ausacker.
Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen inkl. bedarfsorientierter Entschlammungen in den Gemeinden Handewitt, Tastrup, Oeversee, Freienwill, Großsolt und Ausacker.
Anzahl der Hauskläranlagen:
Handewitt - 175 HKA
Tastrup - 6 HKA
Oeversee - 183 HKA
Freienwil - 62 HKA
Großsolt - 244 HKA
Ausacker - 105 HKA
Die Hauskläranlagen werden im zweijährlichem Wechsel Regelentschlammt ca. 50% pro Jahr.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2023. Der Vertrag läuft für mindestens zwei Jahre bis zum 31.12.2024. Im Anschluss an die Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren besteht die Möglichkeit einer Verlängerungsoption.
Erfolgt keine Kündigung vom Auftraggeber bzw. Auftragnehmer 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwei weitere Jahre.
Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Gebietslos 2 - orange
Breklum, Struckum, Högel, Goldelund und Bredstedt.
Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen inkl. bedarfsorientierter Entschlammungen in den Gemeinden Breklum, Struckum, Högel und Goldelund. Die Kleinkläranlagen der Stadt Bredstedt im jährlichen Wechsel.
Anzahl der Hauskläranlagen:
Bredstedt - 17 HKA
Breklum - 24 HKA
Struckum - 8 HKA
Högel - 157 HKA
Goldelund - 115 HKA
Die Hauskläranlagen werden im zweijährlichem Wechsel Regelentschlammt, bis auf Bredtstedt, hier erfolgt die Entschlammung jährlich.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2023. Der Vertrag läuft für mindestens zwei Jahre bis zum 31.12.2024. Im Anschluss an die Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren besteht die Möglichkeit einer Verlängerungsoption.
Erfolgt keine Kündigung vom Auftraggeber bzw. Auftragnehmer 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwei weitere Jahre.
Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Gebietslos 3 - olivgrün
Ahrenshöft, Almdorf, Bohmstedt, Drelsdorf, Goldebek, Joldelund, Kolkerheide, Lütjenholm, Sönnebüll und Vollstedt.
Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen inkl. bedarfsorientierter Entschlammungen in den Gemeinden Ahrenshöft, Almdorf, Bohmstedt, Drelsdorf, Goldebek, Joldelund, Kolkerheide, Lütjenholm, Sönnebüll, Bargum, Reußenköge, Bordelum, Ockholm, Langenhorn und Vollstedt.
Anzahl der Hauskläranlagen:
Ahrenshöft - 6 HKA
Almdorf - 5 HKA
Bohmstedt -31 HKA
Drelsdorf - 81 HKA
Goldebek - 114 HKA
Joldelund - 54 HKA
Kolkerheide - 23 HKA
Lütjenholm - 29 HKA
Sönnebüll - 89 HKA
Vollstedt - 55 HKA
Bargum - 94 HKA
Bordelum - 334 HKA
Langenhorn - 154 HKA
Ockholm - 147 HKA
Reußenköge - 137 HKA
Die Hauskläranlagen werden im zweijährlichem Wechsel Regelentschlammt, jeweils ca. 50 % pro Jahr.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2023. Der Vertrag läuft für mindestens zwei Jahre bis zum 31.12.2024. Im Anschluss an die Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren besteht die Möglichkeit einer Verlängerungsoption.
Erfolgt keine Kündigung vom Auftraggeber bzw. Auftragnehmer 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwei weitere Jahre.
Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Gebietslos 4 - hellgrün
Eggebek, Janneby, Jerrishoe, Jörl, Langstedt, Sollerup, Süderhackstedt, Wanderup, Tarp, Havetoft und Sieverstedt.
Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen inkl. bedarfsorientierter Entschlammungen in den Gemeinden Eggebek, Janneby, Jerrishoe, Jörl, Langstedt, Sollerup, Süderhackstedt, Wanderup, Tarp, Havetoft und Sieverstedt.
Anzahl der Hauskläranlagen:
Eggebek - 61 HKA
Janneby - 127 HKA
Jerrishoe - 64 HKA
Jörl - 192 HKA
Langstedt - 47 HKA
Süderhackstedt - 108 HKA
Wanderup - 99 HKA
Tarp - 64 HKA
Sieverstedt - 142 HKA
Havetoft - 93 HKA
Die Hauskläranlagen werden im zweijährlichem Wechsel Regelentschlammt jeweils ca. 50% pro Jahr.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2023. Der Vertrag läuft für mindestens zwei Jahre bis zum 31.12.2024. Im Anschluss an die Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren besteht die Möglichkeit einer Verlängerungsoption.
Erfolgt keine Kündigung vom Auftraggeber bzw. Auftragnehmer 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwei weitere Jahre.
Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Gebietslos 5 - rot
Großenwiehe, Hörup, Lindewitt, Medelby, Meyn, Nordhackstedt, Schafflund, Böxlund, Holt, Jardelund, Osterby, Wallsbüll und Weesby.
Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen inkl. bedarfsorientierter Entschlammungen in den Gemeinden Großenwiehe, Hörup, Lindewitt, Medelby, Meyn, Nordhackstedt, Schafflund, Böxlund, Holt, Jardelund, Osterby, Wallsbüll und Weesby.
Anzahl der Hauskläranlagen
Böxlund - 31 HKA
Großenwiehe - 156 HKA
Holt - 51 HKA
Hörup - 59 HKA
Jardelund - 89 HKA
Lindewitt - 332 HKA
Medelby - 27 HKA
Meyn - 47 HKA
Nordhackstedt - 29 HKA
Osterby - 27 HKA
Schafflund - 65 HKA
Weesby - 77 HKA
Wallsbüll - 29 HKA
Die Hauskläranlagen werden im zweijährlichem Wechsel Regelentschlammt erstmalig April – Juni 2023.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2023. Der Vertrag läuft für mindestens zwei Jahre bis zum 31.12.2024. Im Anschluss an die Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren besteht die Möglichkeit einer Verlängerungsoption.
Erfolgt keine Kündigung vom Auftraggeber bzw. Auftragnehmer 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwei weitere Jahre.
Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Gebietslos 6 - gelb
Achtrup, Bramstedtlund, Ladelund, Sprakebüll und Stadum.
Ordnungsgemäße zweijährige Regelentschlammung der Kleinkläranlagen inkl. bedarfsorientierter Entschlammungen in den Gemeinden Achtrup, Bramstedtlund, Ladelund, Sprakebüll und Stadum.
Anzahl der Hauskläranlagen:
Achtrup - 157 HKA
Bramstedtlund - 78 HKA
Ladelund - 94 HKA
Sprakebüll - 91 HKA
Stadum - 48 HKA
Die Hauskläranlagen werden im zweijährlichem Wechsel Regelentschlammt erstmalig Juli – Oktober 2023.
Vertragsbeginn ist der 01.01.2023. Der Vertrag läuft für mindestens zwei Jahre bis zum 31.12.2024. Im Anschluss an die Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren besteht die Möglichkeit einer Verlängerungsoption.
Erfolgt keine Kündigung vom Auftraggeber bzw. Auftragnehmer 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils zwei weitere Jahre.
Aus vergaberechtlichen Gründen ist der Auftraggeber gehalten, die Leistung nach vier Jahren neu zu vergeben. Insoweit muss der Auftragnehmer mit einer entsprechenden ordentlichen Kündigung rechnen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 1 - blau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leck
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25917
Land: Deutschland
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Es wird die gesamte Leistung in diesem Los vom Unterauftragnehmer übernommen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 2 - orange
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leck
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25917
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 3 - olivgrün
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leck
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25917
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 4 - hellgrün
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leck
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25917
Land: Deutschland
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Es wird die gesamte Leistung in diesem Los vom Unterauftragnehmer übernommen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 5 - rot
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leck
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25917
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebietslos 6 - gelb
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leck
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25917
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]