LBZ Landesbehördenzentrum Brandenburg, Magdeburger Straße 45, 46, 47, 49, 51 und Gertrud-Piter-Platz 11 in 14770 Brandenburg (Havel), Unterhalts- und Grundreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: BRB-E-33610
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
LBZ Landesbehördenzentrum Brandenburg, Magdeburger Straße 45, 46, 47, 49, 51 und Gertrud-Piter-Platz 11 in 14770 Brandenburg (Havel), Unterhalts- und Grundreinigung
Unterhalts- und Grundreinigung
LBZ Brandenburg (Havel) Magdeburger Straße 45, 46, 47, 49, 51 und Gertrud-Piter-Platz 11 14770 Brandenburg (Havel
7 Verwaltungsgebäude,
Fläche insgesamt 29.900 m2
ca. 310 m2 Büro Hartboden, ca. 12.280 m2 Büro Textilboden, ca.5.510 m2 Flur Hartboden, ca. 2.100 m2 Flur Textilboden, ca. 900 m2 WC-Fläche
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09247
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDYBBB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]