Neubau Kindertagesstätte Oberelbert – Technische Ausrüstung – Neuausschreibung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberelbert
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56412
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberelbert.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kindertagesstätte Oberelbert – Technische Ausrüstung – Neuausschreibung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zum Neubau der Kindertagesstätte Oberelbert.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind.
56412 Oberelbert
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI zum Neubau der Kindertagesstätte Oberelbert.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind.
a) Aufgabenstellung:
Die Ortsgemeinde Oberelbert beabsichtigt zur Deckung des Bedarfs an Kindergartenplätzen den Neubau einer Kindertagesstätte auf dem Gelände der örtlichen Tennisplätze. Für den Bau soll einer der beiden Tennisplätze aufgegeben werden, so dass auf der ca. 2.287 m2 großen Fläche Raum für den Kitaneubau und die Außenspielfläche zur Verfügung steht.
Für das Bauvorhaben gibt es noch keinen Bebauungsplan. Dieser wird den Vorgaben des Entwurfs angepasst.
b) Planungsvorgaben:
Für den Entwurf gibt es von Seiten des Bauherrn eine Reihe von Vorgaben, die zum einen aus der Bedarfsplanung resultieren, zum anderen aber auch aus den bisherigen Erfahrungen beim Bau und Betrieb der vorhandenen Einrichtungen.
c) zu erbringende Leistungen:
Von den ausgewählten Ingenieurbüros sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Erläuterungsbericht zur Plankonzeption und –idee und den wesentlichen angedachten Materialien
d) zur Verfügung gestellte Unterlagen Von Seiten des Bauherrn werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- Beschreibung der Planungsvorgaben
- Tabelle mit dem Raumprogramm
- Lageplan
- Entwurfskonzept des Architekten
e) Honorarangebot Für die Ingenieurleistungen ist ein Honorarangebot über die Leistungsphasen 1-6 und 8-9 vorzulegen. Die Leistungsphase 7 wird durch unsere Verwaltung erbracht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu
dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung.
Die Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude sind bereits an das Büro MPLUS Architekten Zimmermann.Mogulkoc GBR vergeben worden.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden. Die Leistungsphase 7 wird der Auftraggeber in Abstimmung mit dem Auftragnehmer voraussichtlich bis 31.01.2023 abschließen. (Abschluss aller Planungsleistungen mit Ausnahme der Leistungsphase 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation);
- mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens am 01.03.2023 (Baubeginn) begonnen werden.
- Die Maßnahme bis spätestens 31.07.2024 abgeschlossen sein (Bauende).
Der Auftraggeber strebt an, mit den ausgewählten Bewerbern für die 2. Stufe des Verfahrens nach § 17 Abs. 7 VgV die Angebotsfrist einvernehmlich abzukürzen. Sollte keine Einigung herbeigeführt werden können, beträgt die Mindestfrist 10 Tage.
Die Auftraggeberin beauftragt die Auftragnehmerin nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 für die Technische Ausrüstung beauftragt.
b) Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 (Technische Ausrüstung) teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über
die im Vertragsentwurf genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch die Auftraggeberin beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Auftragnehmerin hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 55 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.
Die Auftragnehmerin ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei geplant und durchgeführt werden kann bzw. wird.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb sind keine Teilnahmeanträge eingegangen. Daraufhin wurde das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, bei dem drei Firmen aufgefordert wurden, durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Kindertagesstätte Oberelbert – Technische Ausrüstung – Neuausschreibung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://willengineering.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bewerberin/Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigten Bewerber:innen auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber:innen eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bewerber:in die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer.in zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen wird insbesondere auf die für Ex-Ante-Bekanntmachungen relevante Zehn-Tages-Frist gemäß § 135 Abs. 3 GWB verwiesen. Eine Rüge gegenüber dem Auftraggeber ist nicht ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de