Lieferung und Installation von digitalen Informationsgeräten für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Referenznummer der Bekanntmachung: 48-2022 EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Installation von digitalen Informationsgeräten für den Landkreis Potsdam-Mittelmark
Lieferung und Installation von digitalen Informationsgeräten
Landkreis Potsdam-Mittelmark Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig - Fährhaus Pritzerbe, Puschkinstraße, 14798 Havelsee
- Bahnhof Beelitz , Zum Bahnhof 9, 14547 Beelitz OT Beelitz
- Bahnhof Beelitz-Heilstätten, Straße nach Fichtenwalde 10, 14547 Beelitz OT Heilstätten
- Stein-Therme, Am Kurpark 15, 14806 Bad Belzig
- Fläming-Bahnhof, Am Bahnhof 11, 14806 Bad Belzig
- Rathaus, Wiesenburger Straße 6, 14806 Bad Belzig
- Reha-Klinik, Hermann-Lielje-Str. 3, 14806 Bad Belzig
- Burghof, Wittenberger Straße 14, 14806 Bad Belzig
- Tourist-Info, Markgrafenplatz 1, 14797 Kloster Lehnin
- Rathaus-Eingang, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin
- Reckahn, Reckahner Dorfstr. 27, 14797 Kloster Lehnin
- Verwaltungsgebäude, Potsdamer Straße 33 14552 Michendorf
- Bahnhof Michendorf, Am Bahnhof, 14552 Michendorf
- Bahnhof Wilhelmshorst, Dr.-Albert-Schweitzer-Straße, 14552 Michendorf, OT Wilhelmshorst
- Ferch, Höhe Parkplatz Burgstraße, Beelitzer Straße 3, 14548 Schwielowsee OT Ferch...
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark beabsichtigt in Kooperation mit den interessierten kreisangehörigen Kommunen die Errichtung digitaler Informationsgeräte zur Aufwertung der touristischen Infrastruktur und Stärkung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor.
Die Realisierung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kommunen und unter der Nutzung der Richtlinie Digitalisierung Tourismus des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg. Durch die Richtlinie wird der zeitliche Rahmen für die Inbetriebnahme der Geräte bis spätestens 31.12.2022 vorgegeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die im Preisblatt abgefragten Leistungen optional zu beauftragen. Einen Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen ergibt sich für den Auftragnehmer nicht.
Diese Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert - DigiTourInvest - react.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Installation von digitalen Informationsgeräten für den Landkreis Potsdam-Mittelmark
Ort: München
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BR14Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:
"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
"§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]