Nichtoffener Realisierungswettbewerb »Erweiterung Kindertagesstätte Beuren« mit anschließenden VgV-Verfahren

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beuren
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.beuren-hochwald.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.adk-server.de/kita_beuren
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.adk-server.de/kita_beuren
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Körperschaft des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Trägerschaft KiTa

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Nichtoffener Realisierungswettbewerb »Erweiterung Kindertagesstätte Beuren« mit anschließenden VgV-Verfahren

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beuren (Hochwald) ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Hermeskeil an.

Die Kindertagesstätte »St. Wendalinus« befindet sich in der Ortsmitte von Beuren.

Das Einzugsgebiet umfasst insgesamt sieben benachbarte Gemeinden: Bescheid, Beuren, Prosterath, Geisfeld, Hinzert-Pölert, Naurath/Wald und Rascheid.

Bauträger der Kindertagesstätte ist der Zweckverband Kindertagesstätte Beuren als Zusammenschluss der beteiligten Gemeinden.

Derzeit verfügt die KiTa über eine Aufnahmekapazität von insgesamt 125 Plätzen.

Wegen akuten Bedarfs soll ein Erweiterungsbau zwei weitere Gruppen aufnehmen. Zugleich sollen Räume aus den bestehenden Gebäuden in den Erweiterungsbau verlagert werden.

Dadurch soll im Bestand Platz für dringend benötigte Nebenräume geschaffen werden.

Der Bestand umfasst eine Nettoraumfläche von ca. 834 qm, die Nutzungsfläche des Erweiterungsbaus soll ca. 423 qm betragen.

Die Baukosten betragen nach derzeitigem Kenntnisstand des Auslobers ca. 1.380.000 EUR KG 300 und 590.000 EUR KG 400 (jeweils brutto).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Eignungskriterien, Bewerbungsunterlagen und formale Anforderungen

- Fristgerechter Eingang der Bewerbung

- Teilnahmeerklärung mit Namen der Teilnahmeberechtigten

- Versicherung, dass kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich einzeln oder in anderer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligt

Nachweis Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Folgende Nachweise sind vorzulegen:

Nachweis über die Berechtigungen zur Führung der Berufsbezeichnung »Architekt« gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S.22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.12.2013.

- Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen Bewerberinnen und Bewerber Projektreferenzen einreichen.

Die Referenzen werden in Bezug auf folgende Kriterien vergleichend durch ein Gremium bewertet:

Erfahrung in der Planung und Realisierung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Komplexität mit vergleichbarer Größenordnung (mindestens 100 qm Nutzungsfläche (NUF), mindestens 500.000 EUR Baukosten KG 300 und 400).

Mindestens eine Referenz (Lph 2-8) oder ein Wettbewerbsbeitrag, der die Preisgruppe erreicht hat, in Verbindung mit dem Nachweis von Planungs- und Realisierungserfahrung Lph 3-8 - ggf. durch Eignungsleihe gem. § 47 VgV.

Realisierung innerhalb der letzten 5 Jahre, d. h. LPH 8 ab 2017;

bei Wettbewerben Preisgericht innerhalb der letzten 5 Jahre, d. h. ab 2017.

Bewertung der Projektreferenzen:

Die Vergleichbarkeit mit der Wettbewerbsaufgabe wird insbesondere hinsichtlich einer vergleichbaren Komplexität nach folgendem Wertungsschema beurteilt:

1. Vergleichbarkeit der Aufgabe, Wichtung 40%

.

A. (20%)

- Gebäude mit Gruppenräumen, Betreuung bis Vorschulalter = 3 Punkte

- Gebäude mit sonstigen Gruppen- oder Unterrichtsräumen für Kinder = 2 Punkte

- Gebäude mit sonstigen Gruppen-, Unterrichts- oder Aufenthaltsräumen = 1 Punkt

.

B. (20%)

≥ 2,0 Mio. € KG 300 + 400 brutto = 3 Punkte

= 0,5 Mio. € = 1 P.

Zwischenwerte werden linear interpoliert

2. Gestalterische Qualität, Wichtung 60%

Beurteilung auf dreistufiger Skala:

- überdurchschnittlich: 3 Punkte

- durchschnittlich: 2 Punkte

- weniger als durchschnittlich: 1 Punkt

Die Anzahl der Projektreferenzen ist nicht begrenzt. Bei Einreichung mehrerer Referenzen wird der Mittelwert aus den Bewertungen der einzelnen Referenzen gebildet. .

Bei gleicher Eignung von Bewerbern entscheidet das Los.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Aufgefordert zum Teilnahmewettbewerb sind Architekten. Weitere Angaben siehe VI.3

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 10
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:

- Funktionale Qualität

- Städtebauliche und architektonische Qualität

- Technische Funktionalität

- Ökonomische Qualität

- Ökologische Qualität

Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/10/2022
Ortszeit: 18:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Die Wettbewerbssumme wurde auf Basis der RPW sowie in Abstimmung mit der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ermittelt. Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt € 17.000 zur Verfügung. Die Verteilung ist wie folgt geplant:

- 1. Preis € 7.000,-

- 2. Preis € 4.000,-

- 3. Preis € 3.000,-

- Anerkennungen € 3.000,- (z. B. € 2 x 1.500,-)

Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden. (§ 7 (2) RPW).

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
Prof. Kerstin Schultz, Architektin, Reichelsheim, Fachpreisrichterin
Prof. Peter Karle, Architekt, Darmstadt/Siegen, Fachpreisrichter
Tobias von Pastau, Architekt, Mainz, Fachpreisrichter
N.N., Stellvertretende/r Fachpreisrichter*in
Petra Adams-Philippi, Ortsbürgermeisterin Beuren, Sachpreisrichterin
Theo Palm, Ortsbürgermeister Geisfeld, Sachpreisrichter
Nastia Raabe-Roschlaub, Ortsbürgermeisterin Bescheid, Stellvertretende Sachpreisrichterin
Andreas Ludwig, Ortsbürgermeister Rascheid, Stellvertretender Sachpreisrichter
Dirk Nabakowski, Ortsbürgermeister Naurath/Wald, Stellvertretender Sachpreisrichter
Mario Leiber, Ortsbürgermeister Hinzert-Pölert, Stellvertretender Sachpreisrichter

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

zu III.2.1)

Teilnahmeberechtigt sind Architekten. Dies sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind.

Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist.

Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.

Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerbern eigenverantwortlich zu prüfen. Teilnahmehindernisse gelten wie unter § 4 Abs. 2 der RPW 2013 beschrieben

.

Arbeitsgemenschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Arbeitsgemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Als Teilnahmehindernisse gelten die unter RPW § 4.2 beschriebenen.

Zusätzliche Angaben:

Verhandlungsgespräche

.

Im Anschluss an den Wettbewerb werden die Preisträger zu Verhandlungsgesprächen und zur Abgabe von Honorarangebot eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden in der Anlage Zuschlagskriterien genannt.

.

Der Auslober wird unter Würdigung der Preisgerichtsempfehlung einen der Preisträger mit weiteren Leistungen beauftragen. Dies sind mindestens die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 nach §§ 33 ff. HOAI 2021, sofern das Bauvorhaben realisiert wird und einer Beauftragung kein wichtiger Grund entgegensteht. Der Auslober behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.

.

Erklärungen und Nachweise, Vorlage im Verhandlungsverfahren:

u.a.

- Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i. V. m. § 123, 124 GWB in Frage stellen,

- Erklärung, ob Teile des Auftrages unter Umständen als Unterauftrag vergeben werden sollen (§ 46 (10) VgV),

.

Nachweis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

Der Nachweis des Bewerbers über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2,0 Mio. EUR für Personen- und 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden ist vor Auftragsvergabe zu erbringen.

Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.

.

Voraussichtlicher, indikativer Zeitplan:

.

42. KW Bearbeitungsbeginn

44. KW Einsendeschluss schriftliche Rückfragen

03.11.2022 Kolloquium

41. KW geplanter Versand Beantwortung schriftliche Rückfragen

12.12.2022 Abgabe der Pläne und Unterlagen

19.12.2022 Abgabe der Modelle

13.01.2023 Preisgericht

Der Auslober behält sich Änderungen der Auslobung und deren Anlagen vor, die sich im Wettbewerbsverfahren ergeben, insbesondere in Folge der Beantwortung von Fragen im Rückfragekolloquium.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 (3) GWB . Der Antrag ist unzulässig, soweit . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, . 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, . 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/09/2022

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