Wirtschafts- und Tourismusförderung Rüdesheim und Assmannshausen am Rhein e.V - Los 2 - Rahmenvereinbarung über Marketingleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08-03 (Los 2)

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 151-432477)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüdesheim am Rhein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65385
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wtf-ruedesheim.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wirtschafts- und Tourismusförderung Rüdesheim und Assmannshausen am Rhein e.V - Los 2 - Rahmenvereinbarung über Marketingleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08-03 (Los 2)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Gegenstand der Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.

- Los 1 betrifft einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über den Betrieb der Tourismusinformation.

- Los 2 betrifft eine Rahmenvereinbarung über Marketingleistungen für die Auftraggeberin. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf Leistungen im Wert von jährlich 150.000 Euro netto über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren (unverbindlicher Schätzwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen). Die verbindliche Höchstabnahmegrenze über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren beträgt jährlich 200.000 Euro netto (verbindlicher Höchstwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen).

Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen betreffen allein das Los 2.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
09/09/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 151-432477

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Anstatt:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

(1.) Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem

sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder

auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes

Mitglied). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter

Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende

Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.

(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des

Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder

Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Die

Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Auftragsbekanntmachung sein. Das

Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.

Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.

muss es heißen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem

sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder

auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes

Mitglied). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter

Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende

Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Angebotsfrist
Anstatt:
Tag: 12/09/2022
Ortszeit: 08:00
muss es heißen:
Tag: 14/09/2022
Ortszeit: 12:00
Abschnitt Nummer: VI.3
Anstatt:
muss es heißen:

1. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen:

a) Vordruck 01 Teilnahmeantrag

b) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung

c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

d) Vordruck 04a Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn

e) Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022

f) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner

g) Handelsregisterauszug

h) Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich)

2. Ergänzend bei einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (für jedes Mitglied):

a) Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft)

b) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung

c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

d) Vordruck 04a Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn

e) Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des

Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -

f) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner

g) Handelsregisterauszug

h) Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich)

3.Ergänzend bei Nachunternehmern /Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (für jedes

Unternehmen):

a) Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe

b) Vordruck 05a Verpflichtungserklärung

Unterauftragnehmer/Eignungsleiher

Abschnitt Nummer: II.2.14
Anstatt:

Es wird darauf hingewiesen, dass Teile der Vergabeunterlagen vertrauliche Informationen enthalten.

Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag gemäß § 126b BGB

einer Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß dem Vordruck 01a zustimmen. Der Vordruck 01a muss

bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und bei Nachunternehmern (soweit diese bereits im

Teilnahmewettbewerb feststehen) von jedem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden.

Die vertraulichen Informationen werden erst nach Übersendung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung

zur Verfügung gestellt

muss es heißen:

Es wird darauf hingewiesen, dass Teile der Leistungsbeschreibung vertrauliche Informationen enthalten.

Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bewerber bei Abruf dieser Unterlagen gemäß § 126b BGB eine

Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß dem Vordruck 01a abgeben. Dies kann bereits im Teilnahmewettbewerb

- vor dem Ablauf der Teilnahmefrist - über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals erfolgen. Der

Vordruck 01a muss bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und bei Nachunternehmern (soweit

diese bereits im Teilnahmewettbewerb feststehen) von jedem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag

abgegeben werden. Die vertraulichen Informationen werden erst nach Übersendung der unterschriebenen

Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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