Wirtschafts- und Tourismusförderung Rüdesheim und Assmannshausen am Rhein e.V - Los 2 - Rahmenvereinbarung über Marketingleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-08-03 (Los 2)
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 151-432477)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüdesheim am Rhein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65385
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wtf-ruedesheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschafts- und Tourismusförderung Rüdesheim und Assmannshausen am Rhein e.V - Los 2 - Rahmenvereinbarung über Marketingleistungen
Der Gegenstand der Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.
- Los 1 betrifft einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über den Betrieb der Tourismusinformation.
- Los 2 betrifft eine Rahmenvereinbarung über Marketingleistungen für die Auftraggeberin. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf Leistungen im Wert von jährlich 150.000 Euro netto über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren (unverbindlicher Schätzwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen). Die verbindliche Höchstabnahmegrenze über die maximale Vertragslaufzeit von fünf Jahren beträgt jährlich 200.000 Euro netto (verbindlicher Höchstwert für die gemäß Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen).
Die vorliegenden Bewerbungsbedingungen betreffen allein das Los 2.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1.) Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem
sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder
auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes
Mitglied). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter
Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende
Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des
Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder
Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Die
Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Auftragsbekanntmachung sein. Das
Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem
sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder
auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes
Mitglied). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter
Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende
Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
1. Mit jedem Teilnahmeantrag zwingend vorzulegende Unterlagen:
a) Vordruck 01 Teilnahmeantrag
b) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
d) Vordruck 04a Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn
e) Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
f) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
g) Handelsregisterauszug
h) Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich)
2. Ergänzend bei einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (für jedes Mitglied):
a) Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft)
b) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
d) Vordruck 04a Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn
e) Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des
Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -
f) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
g) Handelsregisterauszug
h) Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich)
3.Ergänzend bei Nachunternehmern /Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (für jedes
Unternehmen):
a) Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
b) Vordruck 05a Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
Es wird darauf hingewiesen, dass Teile der Vergabeunterlagen vertrauliche Informationen enthalten.
Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag gemäß § 126b BGB
einer Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß dem Vordruck 01a zustimmen. Der Vordruck 01a muss
bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und bei Nachunternehmern (soweit diese bereits im
Teilnahmewettbewerb feststehen) von jedem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden.
Die vertraulichen Informationen werden erst nach Übersendung der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung
zur Verfügung gestellt
Es wird darauf hingewiesen, dass Teile der Leistungsbeschreibung vertrauliche Informationen enthalten.
Zum Schutz der Vertraulichkeit müssen alle Bewerber bei Abruf dieser Unterlagen gemäß § 126b BGB eine
Verpflichtung zur Vertraulichkeit gemäß dem Vordruck 01a abgeben. Dies kann bereits im Teilnahmewettbewerb
- vor dem Ablauf der Teilnahmefrist - über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals erfolgen. Der
Vordruck 01a muss bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied und bei Nachunternehmern (soweit
diese bereits im Teilnahmewettbewerb feststehen) von jedem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag
abgegeben werden. Die vertraulichen Informationen werden erst nach Übersendung der unterschriebenen
Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung gestellt.