OV 04/2022 Unterbringung und niedrigschwellige Betreuung von bis zu 11 Obdachlosen (mit der Option der Erhöhung auf 15 Obdachlose)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wismar
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wismar.de
Abschnitt II: Gegenstand
OV 04/2022 Unterbringung und niedrigschwellige Betreuung von bis zu 11 Obdachlosen (mit der Option der Erhöhung auf 15 Obdachlose)
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Unterbringung und 24-stündige niedrigschwellige soziale Betreuung von bis zu 11 Obdachlosen (mit der Option der Erhöhung der Anzahl auf 15 Obdachlose). Die Leistung umfasst also die 24-stündige Erreichbarkeit, Unterbringung und die niedrigschwellige soziale Betreuung der in der Unterkunft lebenden Bewohner, die Bewirtschaftung der Einrichtung, einschließlich der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht, Beachtung der Brandschutz- sowie einschlägiger Sicherungspflichten.Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Unterbringung und 24-stündige niedrigschwellige soziale Betreuung von bis zu 11 Obdachlosen (mit der Option der Erhöhung der Anzahl auf 15 Obdachlose). Die Leistung umfasst also die 24-stündige Erreichbarkeit, Unterbringung und die niedrigschwellige soziale Betreuung der in der Unterkunft lebenden Bewohner, die Bewirtschaftung der Einrichtung, einschließlich der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht, Beachtung der Brandschutz- sowie einschlägiger Sicherungspflichten.
Wismar
Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Unterbringung und 24-stündige niedrigschwellige soziale Betreuung von bis zu 11 Obdachlosen (mit der Option der Erhöhung der Anzahl auf 15 Obdachlose). Die Leistung umfasst also die 24-stündige Erreichbarkeit, Unterbringung und die niedrigschwellige soziale Betreuung der in der Unterkunft lebenden Bewohner, die Bewirtschaftung der Einrichtung, einschließlich der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht, Beachtung der Brandschutz- sowie einschlägiger Sicherungspflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
OV 04/2022 Unterbringung und niedrigschwellige Betreuung von bis zu 11 Obdachlosen (mit der Option der Erhöhung auf 15 Obdachlose)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevesmühlen
NUTS-Code: DE80M Nordwestmecklenburg
Postleitzahl: 23936
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach Paragr. 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (Paragr. 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Art. 10 des Gesetzes vom 12.Juli 2018 (BGBl. I, S. 1151) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.