Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft-Softwareprodukten Referenznummer der Bekanntmachung: KHI-MS-7/2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-itzehoe.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft-Softwareprodukten

Referenznummer der Bekanntmachung: KHI-MS-7/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag für den Ewerb von Microsoft-Softwareprodukten, insbesondere Software Assurance-Verlängerungen über Volumenlizenzverträge

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48300000 Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
48800000 Informationssysteme und Server
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Hauptort der Ausführung:

Klinikum und Seniorenzentrum Itzehoe Zweckverband des Kreises Steinburg und der Stadt Itzehoe Robert-Koch-Straße 2 25524 Itzehoe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Ausschreibungsgegenstand umfasst unterbrechungsfreie Software Assurance-Verlängerungen ("SA") insbesondere für die in Anlage 10 (Bedarfsschätzung) aufgeführten Microsoft-Softwareprodukte. Das KHI verfügt bereits über Lizenzen für die aufgeführten Produkte. Das KHI hat die in Anlage 10 aufgeführten Profile zum Bezug der Lizenzen innerhalb eines Enterprise Agreements (EA) gebildet.

Darüber hinaus soll ein Lizenzerwerb für diese Produkte über True-Ups während der Vertragslaufzeit erfolgen können. Es werden jedoch keine erheblichen True-Up-Volumina während der Vertragslaufzeit erwartet.

Zudem sollen auch neue, bisher nicht lizenzierte Produkte mit SA (L&SA) in geringem Umfang erworben werden können.

Die unter dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere:

- Den Erwerb von Software Assurance-Verlängerungen für vorhandene Lizenzen.

- Den Erwerb von neuen Lizenzen mit SA (L&SA).

- Die Lieferung und Lizenzierung der Software-Produkte und Einräumung von Nutzungsrechten in den vom Auftraggeber gewünschten Umfang.

- Bereitstellung etwaiger Mehrwertleistungen ("Benefits") des Herstellers Microsoft im Rahmen der Software Assurance.

- Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere

o Lieferung aller Aktivierungsinformationen (Lizenzschlüssel) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten)

o Dokumentationen der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und ggf. elektronischer Form

o Unterstützung des Auftraggebers im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung ggü. dem Lizenzgeber während der Vertragslaufzeit.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 135-382756
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: KHI-MS-7/2022
Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft-Softwareprodukten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0U6D2S

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).

Verstöße, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).

Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).

Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/09/2022

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