DGUV Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Elektrogeräte der Liegenschaften der Stadt Garching Referenznummer der Bekanntmachung: 621-02/004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.garching.de
Abschnitt II: Gegenstand
DGUV Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Elektrogeräte der Liegenschaften der Stadt Garching
wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmitte
LOS 1 - Ortsveränderliche Geräte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
BetriebsmittelDokumentationPrüfetikett mit Kabelbinder
LOS 2 - Ortsfeste Geräte
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
GefährdungsbeurteilungElektroinstallation in der Fläche, besichtigen, erproben, messenBetriebsmittel, besichtigen erproben, messenDokumentationPrüfetikett
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 1 - Ortsveränderliche Geräte
Ort: Süßen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73079
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2 - Ortsfeste Geräte
Ort: Gronau-Epe
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48599
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.