Sanierung Mehrzweckhalle Karlshuld - Technischen Ausrüstung - ALG 1-8, LPH 3-8 gem. § 53 ff HOAI 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlshuld
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.karlshuld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Mehrzweckhalle Karlshuld - Technischen Ausrüstung - ALG 1-8, LPH 3-8 gem. § 53 ff HOAI 2021
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technischen Ausrüstung - ALG 1-8, LPH 3-8 gem. § 53 ff HOAI 2021, bei stufenweiser Beauftragung.
Die Gemeinde Karlshuld plant die Gesamtsanierung der Mehrzweckhalle mit energetischer Sanierung der Gebäudehülle, Sanierung und Erneuerung der Anlagentechnik, brandschutztechnische Ertüchtigung und Herstellung der Barrierefreiheit.
Karlshuld
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technischen Ausrüstung - ALG 1-8, LPH 3-8 gem. § 53 ff HOAI
2021, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, z.B.:
- Überprüfung der Kostenschätzung und Einarbeitung in LPH 1 und 2
- Wirtschaftliche und ökologische Betrachtung und Bewertung des gesamten Lebenszyklus des Gebäudes; Zuarbeit bezgl. technischer Gewerke (LPH 3)
- Mitwirken bei der Fördermittelbeschaffung und dem Verwendungsnachweis
- Aufstellen und Fortschreiben des techn. Teils (KG 400) einer vertieften Kostenberechnung (3. Gliederungsebene) inkl. Aufteilung nach einzelnen Gewerken (LPH 3-8)
- Inbetriebnahmemanagement: Vorbereitung der Inbetriebnahmeorganisation, Planung der Inbetriebnahme, Koordination der Inbetriebnahmevorbereitung, Vorbereitung Probebetrieb und Schulung der Nutzer für die technischen-Gewerke (LPH 8)
Die Gemeinde Karlshuld plant die umfassende bauliche und energetische Gesamtsanierung der
Mehrzweckhalle Karlshuld mit:
- energetischer Sanierung der Gebäudehülle,
- Sanierung der technischen Anlagen und Anpassung der MSR-Technik
- Erstellung einer Photovoltaikanlage und einer Lüftungsanlage,
- Herstellung der Barrierefreiheit
- Brandschutztechnische Ertüchtigung von Notausgängen und Türen
- Sanierung / Erneuerung des Innenbereichs (Sportboden, Beläge, Decken, Zuschauertribüne, WC-/Dusch- Bereiche etc.)
- und weitere Maßnahmen
Die 1985 errichtete Mehrfachturnhalle wird für den Schulsport, den Breitensport durch Vereine, für Sportturniere und für Veranstaltungen genutzt.
Seither sind lediglich in kleinen Teilen Sanierungsarbeiten durchgeführt worden, etwa die Umrüstung der Hallenbeleuchtung auf LED und die Sanierung der Duschräume im Erdgeschoss. Alle weiteren Bestandteile der Halle sind im Original Zustand des Baujahres und nach fast 40 Jahren Nutzung entsprechend stark sanierungsbedürftig.
Die bestehende Heizungsanlage stammt aus der Bauzeit des Gebäudes und ist stark sanierungsbedürftig.
Mit dem Einsatz regenerativer Energien und moderner Technik soll eine CO2-neutrale Energieversorgung des Gebäudes angestrebt werden.
Da die Heizungsanlage auch das angrenzende Schulgebäude versorgt, ist der laufende Betrieb sicherzustellen bzw. der temporäre Einsatz einer mobilen Heizung auf eine minimale Dauer zu reduzieren.
Die Bausumme beträgt 3,6 Mio. € (KG 200-700, brutto).
Ein derzeit in Arbeit befindliches ISEK der Gemeinde Karlshuld legt ein Augenmerk auf die Gestaltung und Findung der Ortsmitte, in dessen Bereich auch die Mehrzweckhalle befindet. In diesem Rahmen wurde
eine Machbarkeitsstudie erstellt, welche die Wirtschaftlichkeit der Sanierung im Vergleich zu einem Neubau untersucht und bestätigt sowie nötige Einzelmaßnahmen festlegt.
Diese Machbarkeitsstudie stellt die LPH 1 und 2 dar und gilt als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Projektes. Sie wird den zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bietern im Verlauf des Verfahrens zur Verfügung gestellt werden.
Bei diesem Projekt werden Fördermittel beantragt: Ein vorläufiger Zuwendungsbescheid für das
Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und
Kultur“ (Projektträger Jülich) liegt vor. Der Anbau mit Außenumkleiden und Duschen ist nicht Teil der Förderung. Die Sanierungskosten für diesen Bereich (außer Fassade) sind vom Objektplaner daher stets gesondert aufzuführen und abzurechnen. Darüber hinaus wurden Fördermittel der FAG in Aussicht gestellt, jedoch noch nicht beantragt.
Zeitschiene:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Ende Juni 2022 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Ende Juli 2022 vorgesehen. Der Abschluss der LPH 3 und 4 sowie der Erhalt der Förderzusage soll im 4. Q. 2022 und der Baubeginn im 3. Q. 2023 erfolgen. Die Fertigstellung muss bis
Ende 2025 erfolgen (Ende des Bewilligungszeitraums der Förderung).
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 3-4, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 2: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021
Stufe 3: LPH 8, gem. § 34 f HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Mehrzweckhalle Karlshuld - Technischen Ausrüstung - ALG 1-8, LPH 3-8 gem. § 53 ff HOAI 2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gaimersheim
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland