9EU/22 Durchführung von Bestattungen für das Ordnungsamt - Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 9EU/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
9EU/22 Durchführung von Bestattungen für das Ordnungsamt - Rahmenvertrag
Gemäß den Bestimmungen des § 15 Abs. 1 Satz 2 Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz hat die Erdbestattung und die Einäscherung innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes zu erfolgen.
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist vorrangig eine Einäscherung innerhalb dieser Frist zur Gefahrenabwehr durchzuführen, die bei Nichteinhaltung der genannten Frist durch die zuständige Ordnungsbehörde zu veranlassen ist. In Einzelfällen werden, insbesondere aus religiösen Gründen, Erdbestattungen durchgeführt.
Da die Stadt Trier keine eigenen ausgebildeten Fachkräfte zur Durchführung von Bestattungen beschäftigt, bedient Sie sich hierzu der Dienste Dritter (= Bestattungsunternehmen).
Die nachfolgende Ausschreibung zielt darauf ab, mit Wirkung vom 01.12.2022 einen Vertrag zwischen der Stadt Trier, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch den Dezernenten für Bürgerdienste, Innenstadt und Recht, dieser vertreten durch das Ordnungsamt (= Auftraggeber, im folgenden AG) und einem Bestattungsunternehmen bzw. einer Bietergemeinschaft von Bestattungsunternehmen (=Auftragnehmer, im Folgenden AN) zur Durchführung von Bestattungen für die Dauer von vier Jahren abzuschließen.
Durchführung von Bestattungen für das Ordnungsamt - Rahmenvertrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines Handelsregisterauszuges (juristische Person) bzw. Gewerbezentralregisterauszuges.
Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungsbescheinigung.
Nachweis geeigneter Referenzen über vergleichbare in den letzten drei Jahren ausgeführte Leistungen mit
Angaben zum Auftragnehmer, Ansprechpartner und Wert der erbrachten Leistung.
Eigenerklärung zur Reaktionszeit nach Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen:
— VHB Formblatt 633 Angebotsschreiben
— Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm,
— VHB Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikationsnachweis,
— Mustererklärungen 1 und 3
— Eigenerklärung zur Reaktionszeit nach Beauftragung
Bei der Abkürzung VHB handelt es sich um das „Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des
Bundes (ausgenommen Maßnahmen der Straßen- und Wasserbauverwaltungen)“.
— Handelsregister bzw. Gewerbezentralregisterauskunft
— Beruf- oder Betriebshaftpflichtversicherung
— Referenzen
Die folgenden Formblätter bzw. Nachweise sind auf Anforderung des Auftraggebers einzureichen:
— VHB Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt:
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]