Speisenversorgung für die Kindertagesstätten der Stadt Rösrath Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0104-BK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rösrath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.roesrath.de
Abschnitt II: Gegenstand
Speisenversorgung für die Kindertagesstätten der Stadt Rösrath
Die Stadt Rösrath beabsichtigt die Speisenversorgung für 2 Kindertagesstätten gemäß den Vergabeunterlagen, an einen externen Dienstleister zu vergeben. Dieser soll die zubereiteten Mahlzeiten in Großgebinde in die Einrichtungen des Auftraggebers liefern. Der Auftraggeber geht von einer Kaltanlieferung mit Warmspeisenregeneration in den Küchen der Kindertagesstätten aus. Die für die Warmspeisenregeneration erforderlichen technischen Gerätschaften sind durch den externen Dienstleister anzuschaffen und bereitzustellen.
Rösrath, DE
Die Stadt Rösrath beabsichtigt die Speisenversorgung für die Kindertagesstätten im Rahmen einer Neuvergabe an einen externen Dienstleister zu vergeben. Die Versorgung der Kindertagesstätten soll im Rahmen einer Kaltanlieferung und Warmspeisenregeneration am Standort erfolgen. Für die Speisenzubereitung im Zulieferbetrieb sollen regionale Erzeuger-/ Lieferbetriebe eingebunden werden.
Neben der Speisenzulieferung ist der Auftragnehmer aufgefordert, die für die Speisenlagerung und Speisenregeneration erforderlichen Gerätschaften anzuschaffen und die Finanzierung in seinem Angebotspreis zu integrieren.
Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre und kann optional zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nichtälter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Sofern der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder das andere Unternehmen (im Falle einer Eignungsleihe) nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. Auf Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU wird hingewiesen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB, 42, 48 VgV)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Mi-LoG, AEntG und SchwarzArbG
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für Ausschluss aufgrund der Russland-Sanktionen
Nachweis über eine abgeschlossene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den in § 10 des Vertrages
genannten Deckungssummen oder zumindest Vorlage einer Erklärung des Versicherers, dass dieser nach dem Auftragsfall
bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl und der Zahl der Führungskräfte in den letzten drei
Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021).
Angabe der technischen Fachkräfte (Unternehmen, durchzuführende Tätigkeiten, Erfahrung und Qualifikation), die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieter bzw. dem
jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.
Eigenerklärung über den Jahresumsatz der vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020 u. 2021).
Mindestumsatz: 400.000 EUR brutto p.a.
Vorlage von mindestens einem Referenznachweis über eine vergleichbare Leistung
Mindestanforderung an die vorzulegende Referenz:
Mindestens eine Referenz über die Verpflegung von Kindern, Verpflegung von mindestens 150 Kindern je Tag.
Im Auftragafall werden die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue u.
Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbergemeinschaften:
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bestellen einen bevollmächtigten Vertreter. Sämtliche Mitglieder haften gesamtschuldnerisch.
Form der Nachweise:
Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen
ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen
Stellen bestätigen zu lassen.
Detaillierte Wertung: siehe Anlage 3 "Bewertungs- und Entscheidungsmatrix".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rösrath
Postleitzahl: 51503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]