Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.10_ NTV 02 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.232.7171.010
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.10_ NTV 02
09235 Burkhardtsdorf
Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung; Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 und 6, Besondere Leistungen Leistungsphase 8 Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 - Ingenieurtechnische Kontrolle.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), FV-Reg.- Nr.:102951052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Zwönitz in Burkhardtsdorf M 1.10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
09235 Burkhardtsdorf
Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung; Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 und 6, Besondere Leistungen Leistungsphase 8 Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 - Ingenieurtechnische Kontrolle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Für die Planung der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen für die Hochwasserschutzmaßnahme ist der Lückenschluss zwischen dem vorhandenen 2D-Modell (Fkm 15+700 bis 19+500) bis zur Abdeckung der A/E-Maßnahmen modelltechnisch herzustellen. Dafür ist eine Erweiterung des 2D-Modells von Fkm 19+500 bis 22+500 vorzunehmen. Als Grundlage ist der Lückenschlussbereich entsprechend durch eine querprofilbasierte Gewässervermessung aufzumessen.
Diese Leistungen einschl. der erforderlichen Rechenläufe für den Ist- und Plan-Zustand sind Bestandteil des Nachtragsangebotes.
Die Ergebnisse der Zusatzvermessung sind erforderlich zur Erfüllung des beauftragten Planungswerkes und müssen unmittelbar in die Planung einfließen. Schon aus haftungstechnischen Gründen ist ein Auftragnehmerwechsel nicht möglich.Die Nachtragsleistungen werden zugeordnet zu § 132 GWB Abs.2 Nr. 2a,b.