Abtransport und thermische Klärschlammverwertung ab 2023-2032 inkl. Phosphorrückgewinnung ab 2029
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Säckingen
NUTS-Code: DE13A Waldshut
Postleitzahl: 79713
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-saeckingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abtransport und thermische Klärschlammverwertung ab 2023-2032 inkl. Phosphorrückgewinnung ab 2029
Abtransport und thermische Verwertung inklusive Phosphorrückgewinnung ab 2029 für mechanisch entwässerten Klärschlamm der Kläranlage Bad Säckingen
Kläranlage Bad Säckingen Mumpferfährstr. 55, 79173 Bad Säckingen
Abtransport und thermische Verwertung inklusive Phosphorrückgewinnung ab 2029 von rd. 1.800 t/a mechanisch entwässertem Klärschlamm mit rd. 25 % TR für die Dauer von zehn Jahren (2023 - 2032).
Der Vertrag kann unter gleichbleibenden Konditionen um weitere 12 Kalendermonate verlängert werden, wenn er nicht fristgerecht mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird; Verlängerungen sind maximal zweimal möglich.
Ab 2029 muss der Klärschlamm bei einem Phosphorgehalt >= 2 % einer thermischen Vorbehandlung in einer Monoverbrennungsanlage inklusive Phosphorrückgewinnung zugeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärungen über die durchschnittliche jährliche Arbeitnehmer des Bieters und die Zahl seines Leitungspersonals in den letzten drei Jahren.
- Eintragung in das Berufsregister
- Zuverlässigkeit als Bewerber
- Anmeldung zur Berufsgenossenschaft
Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot einzureichen:
- Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nennung von drei in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen)
- Auskunft über die Beantragung, Eröffnung oder Ablehnung eines Insolvenzverfahrens
- Erklärung zur Liquidation
- Erklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
Da der Klärschlamm zwingend thermisch verwertet werden muss, hat der Auftragnehmer auf Verlangen bzw. bei Vertragsabschluss vorzulegen:
- aktuelle Anlieferungsvereinbarung bzw. Genehmigung der Verwertungsanlage(n)
Der Auftragnehmer hat mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz
Der Auftragnehmer hat vor Auftragserteilung folgende Versicherungen nachzuweisen:
- Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall
- Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Schadensfall
Abschnitt IV: Verfahren
Jedele und Partner GmbH 70565 Stuttgart
Der Eröffnungstermin ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühestens nach Ablauf des zehnjährigen Festlaufzeitvertrages Mitte/Ende des Jahres 2032.
1) Die Unterlagen sind elektronisch in Textform einzureichen.
2) Fragen zur Bewerbung sind in Textform ausschließlich über die Vergabe-Plattform zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/
Ein Nachprüfungsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/