Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee, Walschleben und Bad Tennstedt Referenznummer der Bekanntmachung: AZV/EU/2022-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Langensalza
NUTS-Code: DEG09 Unstrut-Hainich-Kreis
Postleitzahl: 99947
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wazv-badlangensalza.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schickerthies.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee, Walschleben und Bad Tennstedt
Dienstleistungen Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee und Walschleben (Los 1) und Bad Tennstedt (Los 2) im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025
Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee, Walschleben
Bad Langensalza, DE
Dienstleistungen Klärschlammentsorgung für die Kläranlagen Bad Langensalza, Gebesee, Walschleben
Es hat also eine fachgerechte Klärschlammentsorgung für die o.g. Kläranlagen stattzufinden, entweder als regelmäßige Übernahme, Transport und Aufbringung des entwässerten Klärschlamms auf einem Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung oder auf einem Boden bei Maßnahmen des Landschaftsbaus oder alternativ als ausschließlich thermische Verwertung (inklusive Übernahme und Transport) des entwässerten Klärschlamms in einer vom Bieter verbindlich anzugebenden thermischen Verwertungsanlage. Der Bieter hat im Angebotsformblatt verbindlich anzugeben, ob er entweder
- eine Aufbringung des entwässerten Klärschlamms auf einem Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung oder auf einem Boden bei Maßnahmen des Landschaftsbaus mit einer ausnahmsweise thermischen Verwertung bei Grenzwertüberschreitungen durchführt oder
- aber eine ausschließlich thermische Verwertung praktiziert.
Sollte der Bieter für ersteres optieren, muss er bei Überschreitung einschlägiger Grenzwerte der Klärschlammverordnung und Düngemittelverordnung, eine thermische Verwertung (inklusive Übernahme und Transport) des entwässerten Klärschlamms in einer von ihm verbindlich anzugebenden thermischen Verwertungsanlage durchführen. In diesem Fall erhält er dann für die thermische Verwertung eine Zulage. (Die Zulage wird bei dem Zuschlagskriterium „Preis“ angemessen gewichtet.)
Kläranlage Bad Tennstedt
Bad Tennstedt, DE
Dienstleistungen Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Bad Tennstedt
Es hat also eine fachgerechte Klärschlammentsorgung für die Kläranlage Bad Tennstedt stattzufinden, entweder als regelmäßige Übernahme, Transport und Aufbringung des entwässerten Klärschlamms auf einem Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung oder auf einem Boden bei Maßnahmen des Landschaftsbaus oder alternativ als ausschließlich thermische Verwertung (inklusive Übernahme und Transport) des entwässerten Klärschlamms in einer vom Bieter verbindlich anzugebenden thermischen Verwertungsanlage. Der Bieter hat im Angebotsformblatt verbindlich anzugeben, ob er entweder
- eine Aufbringung des entwässerten Klärschlamms auf einem Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung oder auf einem Boden bei Maßnahmen des Landschaftsbaus mit einer ausnahmsweise thermischen Verwertung bei Grenzwertüberschreitungen durchführt oder
- aber eine ausschließlich thermische Verwertung praktiziert.
Sollte der Bieter für ersteres optieren, muss er bei Überschreitung einschlägiger Grenzwerte der Klärschlammverordnung und Düngemittelverordnung, eine thermische Verwertung (inklusive Übernahme und Transport) des entwässerten Klärschlamms in einer von ihm verbindlich anzugebenden thermischen Verwertungsanlage durchführen. In diesem Fall erhält er dann für die thermische Verwertung eine Zulage. (Die Zulage wird bei dem Zuschlagskriterium „Preis“ angemessen gewichtet.)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der in den Vergabeunterlagen geforderten Eigenerklärungen sowie Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung zur fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit
- Achtung! Abgabe der nachfolgenden Eigenerklärung bzw. Angabe der Referenzen nur erforderlich, wenn Bieter im Los 1 und/oder im Los 2 im Auftragsfalle eine regelmäßige Aufbringung auf einem Boden mit landwirtschaftlicher Nutzung oder auf einem Boden bei Maßnahmen des Landschaftsbaus vornimmt! Im Falle einer ausschließlich thermischen Verwertung ist die Abgabe der nachfolgenden Eigenerklärung bzw. die Angabe der Referenzen nicht erforderlich.
Liste (im Angebotsformular) von wesentlichen, vergleichbaren Aufträgen seit 01.01.2019 (maßgeblich insofern: Leistungsausführung muss zumindest teilweise in den Zeitraum seit 01.01.2019 fallen) unter Angabe der erbrachten Leistungen, des Leistungszeitraumes (Vertragslaufzeit), des Auftragswertes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Eine hinreichende Vergleichbarkeit in diesem Sinne ist gegeben, wenn die Referenzleistung der ausgeschriebenen Leistung soweit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss für die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung zulässt. Aus den Angaben des Bieters in dem Angebotsformular (an der hierfür angegebenen Stelle) muss sich eine entsprechende Vergleichbarkeit ergeben.
Der Bieter (vorbehaltlich der nachfolgenden Vorgaben im Falle einer Bietergemeinschaft) hat eine derartige Referenz durch entsprechende Angaben im Angebotsformblatt vorzuweisen. Der Bieter kann im Angebotsformplatt eine weitere Referenz anführen und in einem Beiblatt zum Angebotsformblatt (als Bestandteil derselben Datei) weitere Referenzen. Die Vergabestelle überprüft dann, ob zumindest die weitere(n) Referenz(en) den Anforderungen genügt.
- Beschreibung der einschlägigen technischen Ausrüstung des Bieters im Angebotsformblatt an der dort vorgesehenen Stelle; bei Bietergemeinschaften muss die einschlägige technische Ausrüstung jedes Mitgliedes gesondert angeführt werden (gilt für beide Lose).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
im Laufe des Jahres 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein Bieter durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).