Sanierung und Umbau des Küchengebäudes der ehemaligen Kaserne in Saarburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kell am See
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.saarburg-kell.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Umbau des Küchengebäudes der ehemaligen Kaserne in Saarburg
Sanierung und Umbau des Küchengebäudes der ehemaligen Kaserne in Saarburg Los 15 Estricharbeiten
54439 Saarburg Irscher Straße, Flur 16, Flurstück 216/26
Los 15 Estricharbeiten -610 m² Betonrohboden reinigen
-25 m³ Leichtausgleichestrich, 30 bis 50 mm
-610 m² Wärmedämmung, 1 Lage, PUR 024 DEO ds, 30 mm
-340 m² Wärmedämmung, 2 Lage, EPS 035 DEO ds, 20 mm
-340 m² PE 02 Folie
-460 lfdm Randdämmstreifen, h= 200 mm
-65 lfdm Bewegungsfugenprofil aus 10 mm Polyethylenschaum
-270 m² Schwimmender Zementestrich, CT 30 F5 S60 H45, 60 mm für FBH
-200 m² Zulage zur vorg. Position für Mehrstärke 5 mm
-340 m² Schwimmender Zementestrich, CT 30 F5 S60, 60 mm
-45 m² Zulage zur vorg. Position für Mehrstärke 5 mm
-95 m² Zulage Ausbildung als Gefälleestrich
-610 m² Kunststoff-Fasser
-3 St. Aussparung/Vertiefung für Schmutzabstreifer-Matte, bis max. 3,0 m²
-3 St. Anarbeiten an flächenbündige Einbauteile wie Bodeneinläufe u. Ä.
-8 St. Estrich auf Restfeuchtegehalt überprüfen (CM-Methode)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Estricharbeiten
Ort: Losheim
NUTS-Code: DEC02 Merzig-Wadern
Postleitzahl: 66679
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch per E-Mail informiert. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstigen Bieterinformationen keine automatische Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nicht registrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln.
Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden.
Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch in Textform und verschlüsselt über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die von der Arbeits-/ Bietergemeinschaft angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Gemäß §160 GWB hat der Bieter innerhalb von 10 Kalendertagen vor Einreichen des Nachprüfungsantrages gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Der Antrag bei der Vergabekammer muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.