Mittagsverpflegung Kindertagesstätten und Grundschulen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung Kindertagesstätten und Grundschulen
Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 Verpflegungsdienstleistungen/Catering (Cook & Hold) für elf Kindertagesstätten und drei Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde neu auszuschreiben. Es wird hiermit ein Rahmenvertrag ausgeschrieben, in den ggf. auch weitere Einrichtungen der Verbandsgemeinde nach Einzelabstimmung aufgenommen, bzw. herausgelöst werden können.
11 Kindertagesstätten und 3 Grundschulen im Bereich der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld
Die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 Verpflegungsdienstleistungen/Catering (Cook & Hold) für elf Kindertagesstätten und drei Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde neu auszuschreiben. Es wird hiermit ein Rahmenvertrag ausgeschrieben, in den ggf. auch weitere Einrichtungen der Verbandsgemeinde nach Einzelabstimmung aufgenommen, bzw. herausgelöst werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: 57610 Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind