Sanierung der Grund- und Mittelschule Lam; Elektroinstallation (BA 1) Referenznummer der Bekanntmachung: 1851-10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lam
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93462
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-lam.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Grund- und Mittelschule Lam; Elektroinstallation (BA 1)
Komplettentkernung und Neuinstallation der gesamten Elektrotechnik auf mehrere Bauabschnitte aufgeteilt. Im BA1 werden alle Zentralen (NSHV, SIBE, ELA, BMA, etc. ) erstellt. Die Leitungen für die Anbindung BA2 und BA3 an die Zentralen sind bereits vorzubereiten. Da das Gebäude derzeit mit elektrischer Heizung betrieben ist, muss bei den Umbauarbeiten BA1 gewährleistet sein, dass BA2 und BA3 weiterhin über die Elektroheizung versorgt werden. Hierfür sind geringfügige Provisorien zu erstellen.
93462 Lam, Ginglmühler Weg 23
Komplettentkernung und Neuinstallation der gesamten Elektrotechnik auf mehrere Bauabschnitte aufgeteilt. Im BA1 werden alle Zentralen (NSHV, SIBE, ELA, BMA, etc. ) erstellt. Die Leitungen für die Anbindung BA2 und BA3 an die Zentralen sind bereits vorzubereiten. Da das Gebäude derzeit mit elektrischer Heizung betrieben ist, muss bei den Umbauarbeiten BA1 gewährleistet sein, dass BA2 und BA3 weiterhin über die Elektroheizung versorgt werden. Hierfür sind geringfügige Provisorien zu erstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektroinstallationsarbeiten BA 1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lam
Postleitzahl: 93462
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.markt-lam.de