Mittagsverpflegung Stadt Tettnang Kindertageseinrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022002804
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tettnang
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tettnang.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung Stadt Tettnang Kindertageseinrichtungen
Rahmenvertrag über die Anlieferung von verzehrfertiger Mittagesverpflegung (Cook&Hold) für insgesamt 7 Kindertageseinrichtungen der Stadt Tettnang
Rahmenvertrag über die Anlieferung von verzehrfertiger Mittagesverpflegung (Cook&Hold) für insgesamt 7 Kindertageseinrichtungen der Stadt Tettnang
er Auftraggeber hat die Option den Vertrag schriftlich spätestens 6 Monate vor Vertragsende um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 31.08.2026 zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittagsverpflegung Stadt Tettnang Kindertageseinrichtungen
Ort: Altshausen
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219260
Fax: [gelöscht]
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ort: Tettnang
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]