Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Grundschule Brünen in Hamminkeln Los 2: Technische Ausrüstung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamminkeln
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46499
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hamminkeln.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Umbau und die Sanierung der Grundschule Brünen in Hamminkeln Los 2: Technische Ausrüstung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt die Sanierung, Umbau und Erweiterung der Hermann-Landwehr-Schule Brünen, um das vorhandene Raumangebot an die heutigen Anforderungen einer offenen Ganztagsschule mit differenzierten Lernmöglichkeiten und einer ganztägigen Erziehungs- und Betreuungsaufgabe anzupassen Zu diesem Zweck soll ein geeignetes Büro beauftragt werden, welches die Sanierung, den Umbau und die Erweiterung der Hermann-Landwehr-Schule Brünen plant.
Es ist vorgesehen, dass die erforderlichen Planungsleistungenin drei Fachlosen getrennt voneinander ausgeschrieben werden.
LOS 1: Objektplanung LOS 2: Technische Gebäudeausrüstung LOS 3: Tragwerksplanung
Hamminkeln und beim Auftragnehmer
Der Leistungsumfang beinhaltet:
1. Fachplanung der Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen 2. Fachplanung der Wärmeversorgungsanlagen 3. Fachplanung der lufttechnischen Anlagen 4. Fachplanung der Starkstromanlagen 5. Fachplanung der fernmelde- und informationstechnischen Anlagen 6. Fachplanung der Förderanlagen 7. Fachplanung der Gebäudeautomation Inhalt und Umfang der Leistungen sind nachstehend beschrieben.
Die beschriebenen Leistungen werden jeweils im vollen Umfang beauftragt. Sie sind in Stufen aufgeteilt:
1. Stufe: Leistungsphase 1 - 4 2. Stufe: Leistungsphase 5 - 8 Die Stadt Hamminkeln überträgt dem zukünftigen Auftragnehmer zunächst nur die Leistungen der ersten Vertragsstufe.
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, dem zukünftigen Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der zweiten Leistungsstufen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Die Stadt Hamminkeln behält sich vor, die Übertragung der zweiten Stufe auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung). Die Stadt Hamminkeln ist in ihrer Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen gelten die Bedingungen dieses Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschrif-ten vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntma-chung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern die-se nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.