Lieferung von elektrischer Energie an Abnahmestellen der Gemeinde Moorenweis Referenznummer der Bekanntmachung: SL09 - Moorenweis
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Moorenweis
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82272
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie an Abnahmestellen der Gemeinde Moorenweis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen der Gemeinde Moorenweis
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von ca. 432.300 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an Abnahmestellen der Gemeinde Moorenweis.Die Lieferung gliedert sich in:- Straßenbeleuchtung ca. 72.600 kWh/a- leistungsgemessene Anlagen (RLM) ca. 220.800 kWh/a- restliche Anlagen ca. 138.900 kWh/a.Es wird ein Stromliefervertrag ohne Netznutzung geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.