TNW_Markt Teisnach - Neubau Rathaus in Teisnach - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 134/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Teisnach
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94244
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teisnach.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Markt Teisnach - Neubau Rathaus in Teisnach - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Markt Teisnach beabsichtigt, das vorhandene Rathaus am Prälat-Mayer-Platz 5 in Teisnach umzubauen und energetisch zu sanieren oder ein modernes zeitgemäßes Rathaus in der Kaikenrieder Straße 10 in Teisnach zu errichten.
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Für die Sanierung und den Umbau des bestehenden Rathauses liegt eine Vorplanung und Kostenschätzung aus dem Jahr 2020 vor. Für das neue Rathaus liegt noch keine Planung und keine Kostenschätzung vor.
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Nach Vorliegen einer Vorplanung und Kostenschätzung für den Neubau des Rathauses wird entschieden, welches Projekt weiterverfolgt werden soll. Gegenstand dieser Vergabe sind ausschließlich die Planungsleistungen für den Rathausneubau. Sofern die Sanierung des bestehenden Rathauses realisiert werden sollte, werden die entsprechenden Planungsleistungen anderweitig vergeben.
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Beauftragt werden stufenweise die Leistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI in den Leistungsphasen 1-9.
Kaikenrieder Straße 10 94244 Teisnach Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Allgemein:
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Der Markt Teisnach beabsichtigt, das vorhandene Rathaus am Prälat-Mayer-Platz 5 in Teisnach umzubauen und energetisch zu sanieren oder ein modernes zeitgemäßes Rathaus in der Kaikenrieder Straße 10 in Teisnach zu errichten.
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Für die Sanierung und den Umbau des bestehenden Rathauses liegt eine Vorplanung und Kostenschätzung aus dem Jahr 2020 vor. Für das neue Rathaus liegt noch keine Planung und keine Kostenschätzung vor.
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Nach Vorliegen einer Vorplanung und Kostenschätzung für den Neubau des Rathauses wird entschieden, welches Projekt weiterverfolgt werden soll. Gegenstand dieser Vergabe sind ausschließlich die Planungsleistungen für den Rathausneubau. Sofern die Sanierung des bestehenden Rathauses realisiert werden sollte, werden die entsprechenden Planungsleistungen anderweitig vergeben.
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Das Baugrundstück befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr. 66 der Gemarkung Teisnach in der Kaikenrieder Straße 10 in 94244 Teisnach. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 2.154 m² und ist derzeit mit einem Wohnhaus und einem Nebengebäude bebaut. Bei diesem Wohnhaus handelt es sich um das frühere Rathaus des Marktes Teisnach. Das Wohnhaus und das Nebengebäude sollen abgerissen werden. Der Abbruch- und die Entsorgungsarbeiten der beiden Gebäude sind nicht Teil des VGV-Verfahrens.
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Das neue Rathaus soll sich gut in die Bebauung in Teisnach einfügen und nicht als Fremdkörper wirken. Selbstverständlich ist, dass es allen gültigen Vorgaben hinsichtlich der Energieeinsparung entsprechen muss. Den Architekten werden keine Vorgaben gemacht, wie das Bauwerk gestaltet wird und welche Baumaterialien verwendet werden sollen.
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Das Baugrundstück liegt nach dem derzeitigen Flächennutzungsplan in einem Allgemeinen Wohngebiet nach § 4 BauNVO. Ein Bebauungsplan für diesen Bereich ist nicht vorhanden. Es ist beabsichtigt, für das Baugrundstück zu gegebener Zeit ein Deckblatt zur Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Dorfgebiet § 5 BauNVO oder ein Mischgebiet (§ 6 BauNVO) auszuweisen und ggf. einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
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Hinsichtlich der Bauausführung und der Dachformen werden keine Vorgaben gemacht. Denkbar ist ein Massivbau, eine Holzständerbauweise oder eine Kombination aus den verschiedenen Bauarten.
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Der Bereich des Baugrundstückes liegt gegenüber dem Georg-Wittmann-Platz und ist mit diesem über eine Fußgängerbrücke verbunden. Für den Georg-Wittmann-Platz wird derzeit im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) ein Gesamtkonzept für die künftige Nutzung des Georg-Wittmann-Platzes erarbeitet.
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Der Markt Teisnach wird versuchen, die Außenanlagen des Rathausneubaues in dieses Konzept zu integrieren und die Außenanlagen zur Förderung mit Städtebaumitteln aus dem Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadtkerne" anzumelden.
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Die Bausumme der KG 300 - 400 wird mit ca. 2,0 Mio. EUR angenommen.
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Lösungsvorschlag nach § 76 Abs. 2 VgV:
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Im Zuge des Verhandlungsverfahrens wird von den Bietern erwartet, dass sich diese Gedanken zu der Gestaltung und Umsetzung des Rathauses samt Außenfassaden machen und diese auch skizzenmäßig darstellen.
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Die Darstellungen sollen nicht den Grad einer Vorplanung erreichen, vielmehr reichen konzeptionelle Skizzen aus. Um die Umsetzung darzustellen kann zudem auf Referenzprojekte zurückgegriffen werden.
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Der Lösungsvorschlag wird entsprechend der Zuschlagskriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots berücksichtigt. Erwartet werden u. a. Aussagen zur Umsetzung des Raumprogramms, der städtebaulichen Qualität, der architektonischen Gestaltung, der Wirtschaftlichkeit sowie der Nachhaltigkeit.
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Zur Beurteilung der Funktionalität des Raumprogramms sowie der städtebaulichen und gestalterischen Umsetzung werden folgende Unterlagen erwartet:
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- Lageplan
- Grundrisse
- Ansichten (schematische Skizzen)
- Digitales 3D-Modell
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Zudem werden textliche Erläuterungen in Bezug auf die Zielvorstellungen des Auftraggebers (Zuschlagskriterien) erwartet. Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist der prognostizierte Kostenrahmen (Kostengliederung in der ersten Ebene) aufzuzeigen.
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Hinsichtlich einer angemessenen Vergütung der Lösungsvorschläge gemäß § 77 Abs. 2 VgV ist ein Betrag von [Betrag gelöscht] EUR netto (5.000,- EUR brutto) vorgesehen. Damit wird ein Arbeitsaufwand von maximal 45-50 Stunden abgedeckt. Ein höherer Zeitaufwand soll nicht investiert werden und wird nicht weiter vergütet.
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Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ist ein Lösungsvorschlag einzureichen. Weitere Varianten finden in der Bewertung keine Berücksichtigung.
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Es besteht kein Anspruch auf Umsetzung der eingereichten Lösungsvorschläge. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nummer 10.1 ab Leistungsphase 1 beauftragt.
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Eingereichte Lösungsvorschläge werden Eigentum des Auslobers. Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbleiben bei den Verfassern. Urheberrechtlich geschützte Lösungen dürfen nur gegen eine angemessene Vergütung genutzt werden.
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Termine:
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Ende 2023: Genehmigungsplanung
Frühjahr 2024: Abriss des alten Rathauses
Sommer 2024: Baubeginn
Ende 2025: Baufertigstellung und Nutzungsaufnahme
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Leistungen:
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Beauftragt werden stufenweise die Leistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI in den Leistungsphasen 1-9.
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Hinsichtlich der Leistungsbeschreibung werden die Vergabeunterlagen ergänzend in Bezug genommen.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. 5 Punkte erreichbar. Diese Punkte werden mit der Wichtungszahl (WZ) multipliziert. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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MINDESTKRITERIUM:
Spezifischer Mindestumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung - Gebäude und Innenräume: [Betrag gelöscht] EUR Umsatz/Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
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MINDESTKRITERIUM:
1 bauvorlageberechtigte/r Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung i.S.d. § 61 BayBO entscheidend)
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude ab Honorarzone III
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
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Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
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- Anzahl der Referenzen
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Gebäude ab Honorarzone III (sehr gut vergleichbar)
- Öffentlicher Auftraggeber (sehr gut vergleichbar)
- Neubauten (sehr gut vergleichbar)
- Umbau / Sanierung (gut vergleichbar)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der abgefragten Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 300-400) von ca. 2,0 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,5 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
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Sollte ein Bewerber einer der oben genannten Mindestkriterien nicht erfüllen, so ist die Bewerbung zwingend vom Verfahren auszuschließen!
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
Vorgesehene Termine:
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Genehmigungsplanung: bis Ende 2023
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Abriss altes Rathaus: Frühjahr 2024
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Baubeginn: Sommer 2024
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Baufertigstellung und Nutzungsaufnahme: Ende 2025
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Objektbetreuung: Ende 2030
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen:
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Spezifischer Mindestumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung - Gebäude und Innenräume.
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
MINDESTKRITERIUM:
Spezifischer Mindestumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung - Gebäude und Innenräume: [Betrag gelöscht] EUR Umsatz/Jahr
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Gebäude ab Honorarzone III der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung: Gebäude ab Honorarzone III, Öffentlicher Auftraggeber, Neubauten, Umbau / Sanierung
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2 - 8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 300-400) von ca. 2,0 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,5 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen.
MINDESTKRITERIUM:
1 bauvorlageberechtigte/r Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung i.S.d. § 61 BayBO entscheidend)
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Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6Y5G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.