Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Drochtersen
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Drochtersen
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21706
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.drochtersen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Wegenutzungsvertrages nach § 46 Abs. 2 EnWG für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Drochtersen
Die Gemeinde Drochtersen mit ca. 11.000 Einwohnern liegt in Niedersachsen. Eigentümerin des Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung und derzeitige Inhaberin der Wegenutzungsrechte nach § 46 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Gemeindegebiet Drochtersen ist die EWE AG. Der zwischen der Gemeinde Drochtersen und der EWE AG bestehende Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG endete am 16.04.2021.
Nunmehr vergibt die Gemeinde Drochtersen mit diesem Verfahren einen neuen Wegenutzungsvertrag nach § 46 Abs. 2 EnWG für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Drochtersen. Damit verbunden ist die Aufgabe, ein entsprechendes Versorgungsnetz zu betreiben. Der zu schließende Wegenutzungsvertrag sieht eine Höchstlaufzeit von 20 Jahren vor.
Gemeinde Drochetrsen
Der Konzessionär wird durch den Abschluss des Gaskonzessionsvertrages mit der Gemeinde Drochtersen verpflichtet, das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Drochtersen während der Vertragslaufzeit zu betreiben.
- Kriterium: Sichere leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Gas
- Kriterium: Preisgünstige und effiziente leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Gas
- Kriterium: Verbraucherfreundliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Gas
- Kriterium: Umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Gas
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Gemeinde Drochtersen behält sich vor, Fremdnachweise für die unter Abschnitt III.1) geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Soweit der Bewerber beabsichtigt, den Betrieb des Gasversorgungsnetzes in einem nicht unerheblichen Umfang unter Einbeziehung anderer Unternehmen (auch Konzernunternehmen) sicherzustellen (z. B. den Bezug von Betriebsführungsleistungen durch Dritte und/oder die Verpachtung an Dritte; nicht die Einbeziehung eines Tiefbauunternehmers), sind die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III.1) auch für die anderen Unternehmen zu erbringen.
Der vorläufige Organisations- und Zeitplan für das Vergabeverfahren wird unter subreport zur Verfügung gestellt.
Die von der derzeitigen Konzessionärin bereitgestellten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Drochtersen können bei der oben genannten Kontaktstelle (Ziffer I.3)) angefordert werden. Voraussetzung für die Übersendung der entsprechenden Informationen ist die Einreichung einer unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung im Original bei der oben genannten Kontaktstelle (Ziffer I.3)). Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann bei der oben genannten Kontaktstelle (Ziffer I.3)) angefordert werden.
Die Gemeinde Drochtersen behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der indikativen Angebote (Erstangebote) zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde Drochtersen beteiligten Unternehmen nach § 47 Abs. 3 EnWG auf Antrag Einsicht in die Akten zu gewähren hat und die Gemeinde Drochtersen diese nur zu versagen hat, soweit dies zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist, wird darum gebeten, dass die Teile der Teilnahmeunterlagen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, von den Interessenten gekennzeichnet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
Telefon: +49 5113470
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/
Nach § 47 Abs. 5 EnWG können beteiligte Unternehmen gerügte Rechtsverletzungen, denen die Gemeinde nicht abhilft, nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang der Information nach § 47 Abs. 4 EnWG vor den ordentlichen Gerichten geltend machen. Es gelten die Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) über das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Ein Verfügungsgrund braucht nicht glaubhaft gemacht zu werden.
Gemäß § 46 Abs. 7 EnWG bleiben die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kartellbehörden nach dem GWB unberührt.