Lieferung und Montage von Datenloggern zur Erfassung von Grundwasserständen mit Datenfernübertragung und Bereitstellung von Auswertesoftware Referenznummer der Bekanntmachung: 3047
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]07
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hildesheim.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage von Datenloggern zur Erfassung von Grundwasserständen mit Datenfernübertragung und Bereitstellung von Auswertesoftware
Lieferung und Montage von Datenloggern zur Erfassung von Grundwasserständen mit Datenfernübertragung und Bereitstellung von Auswertesoftware
Stadt Hildesheim Markt 2 31134 Hildesheim
Die Stadt Hildesheim beabsichtigt die Einführung eines digitalen Grundwasser-Monitorings. Dazu sollen 125 Grundwassermessstellen mit Datenloggern ausgerüstet werden. Die erfassten Daten sollen per Datenfernübertragung an einen Server beim Anbieter der Datenlogger oder einem von ihm in Anspruch genommenen Rechenzentrum gesendet werden. Der Zugriff auf die Daten soll per Web-Hosting erfolgen. Es ist nicht beabsichtigt, die Daten an einen Server der Stadt Hildesheim zu übertragen. Durch den Anbieter soll auch entsprechende Software zur Auswertung, Bearbeitung und Darstellung der erfassten Daten zur Verfügung gestellt werden. Der Zugriff soll ebenfalls per Web-Hosting erfolgen. Es ist nicht beabsichtigt, bei der Stadt Hildesheim entsprechende Software zu installieren.
Die Montage und Einrichtung der Datenlogger mit Datenfernübertragung muss durch den Anbieter oder ein von ihm zu beauftragendes Unternehmen erfolgen. Auch die Wartung der installierten Systeme muss durch den Anbieter oder ein von ihm zu beauftragendes Unternehmen erfolgen.
Die Grundwassermessstellen haben unterschiedlichste Ausbauformen. 76 Messstellen sind als Oberflursystem und 49 Messstellen als Unterflursystem errichtet. Derzeit sind Pegeldurchmesser von 1,5 Zoll bis 6 Zoll vorhanden. Der 1,5 Zoll-Pegel wird seitens der Stadt Hildesheim noch vor der Umrüstung mit einem Datenlogger zu einer größeren Grundwassermessstelle umgebaut. Die Pegelrohre sind mit SEBA-Kappen oder Colshorn-Verschlüssen versehen, einige wenige mit Schraubkappen. Es sind unterschiedlichste Ausbautiefen der Grundwassermessstellen vorhanden. Die Lage der Grundwassermessstellen sowie deren Ausbauarten können den jeweiligen Datenblättern entnommen werden. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Das System aus Datenlogger und Datenfernübertragungsmodul muss dabei folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Erfassung des Grundwasserstandes
- stündliche Messung
- einmal täglich Übertragung der Messwerte
- Reichweite der Batterien mindesten 12 Monate unter Beachtung der obigen Intervalle
- leichter und möglichst werkzeugloser Wechsel der Batterien
- Kontrollmessungen des Grundwasserstandes per Kabellichtlot auch bei eingebauten Datenloggern.
Ausführungsfristen / Laufzeit des Vertrages:
Die Umrüstung der Grundwassermessstellen kann unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens und der Auftragserteilung erfolgen. Sie beginnt frühestens ab Juni 2022 Es ist vorgesehen, die
Umrüstung über einem Zeitraum von 4-6 Jahren verteilt durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44867
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://terratransfer.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYPDFLP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Gem. § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsvertrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland