Beschaffung von Public Displays inkl. Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 60 11 40_53 2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Public Displays inkl. Zubehör
Lieferung, Montage, Inventarisierung von 110 Public Displays inkl. Zubehör für die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen der Stadt Braunschweig
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Fachbereich Schule der Stadt Braunschweig beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung, Installation und Herstellung der Betriebsfähigkeit vor Ort von 110 Stück stationären Public Displays inkl. einer kompatiblen Wandhalterung, Lieferung, Inventarisierung und sonstige Leistungen.Bei den 110 Stück Public Display handelt es sich sowohl um die Schätz- als auch um die Höchstmenge.
Im Falle zusätzlich benötigter Hardware zum Spiegeln von Endgeräten (s. Bewertungsmatrix; KG1; B1.2) sind die anfallenden Kosten in den Einzelpreis des Displays einzurechnen. Kosten für eine etwaige Garantieerweiterung auf 60 Monate (s. Leistungsbeschreibung (LB) Nr. 11) sowie für eine Teststellung (s. LB Nr. 12) sind ebenso optional und hängen vom angebotenen Produkt ab.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13581
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.