ASG/99/251 Ingenieurleistung 01/2023 - 12/2025 zzgl. Option (1 Jahr) Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2022-0021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ASG/99/251 Ingenieurleistung 01/2023 - 12/2025 zzgl. Option (1 Jahr)
Ingenieur- sowie fachgutachterliche Leistungen zur Begleitung und Überwachung der laufenden Bodenluft- und Grundwassersanierung, Büdingen, Metallverarbeitung Fa. Linn + Lange
Büdingen
Die ehemalige Fabrikationsanlage "Linn und Lange" liegt auf dem Werksgelände der Fa. EXIDE GmbH, am östlichen Ende der Industriestraße in 63654 Büdingen. Im Bereich des Altstandortes Linn und Lange kam es in der Vergangenheit zu einem Eintrag von leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) in den Untergrund. Durch den Umgang mit Trichlorethen (TRI) kam es zu erheblichen Boden-, Bodenluft- sowie Grundwasserbelastungen. Hierbei wurden LHKW sowohl in einen quartären (oberen) als auch in einen darunter angeordneten permischen Kluftgrundwasserleiter (unterer GW-Leiter) eingetragen. Im Jahr 2001 erfolgte die Sanierung der am höchsten belasteten Bodenzonen durch einen Bodenaustausch, in die schotterverfüllte Sanierungszone wurde der Brunnen SB eingebaut. Seit 2004 wird am Standort eine Grundwasserreinigungsanlage betrieben.
Die vergabegegenständlichen Leistungen gliederm sich im Wesentlichen in folgende Teilleistungen:
- Einarbeitung in das bestehende Projekt und die Projektunterlagen,
- Überprüfung der Arbeitssicherheit,
- Datenmanagement mittels HIM-Grundwassermanager,
- Qualitätssicherungsmaßnahmen,
- Planung und Betreuung der Grundwassersanierungsanlage. Dies umfasst folgende Leistungen:
• Überwachung, Begleitung und Kontrolle des Anlagenbetriebes inkl. Termin- und Kostenkontrolle,
• Planung und Begleitung des Grundwassermonitorings inkl. Abstimmungen mit der Betreiberfirma und dem chemisch-analytischen Labor, laufende Kontrolle und Auswertung eingehender Messwerte des Betriebs und der Analysen u. a. in Bezug auf die Schadstoffentwicklung und den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb, Aktualisierungen der Gefährdungsbewertungen einschließlich Umsetzung in der Anlagenoptimierung, Dokumentation,
• Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination inkl. Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Minimierung von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken während des Betriebes,
• Erstellung von Jahresberichten zur Dokumentation des Sanierungsbetriebes,
• Prognoserechnung und Fortschreibung des Numerisches Grundwasserströmungsmodell.
Einzelheiten werden ausgewählte Bewerber zu einem späteren Zeitpunkt der Aufgabenbeschreibung entnehmen können.
Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr (bis 31.12.2026)
A) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 - 50
- Mindest-Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre nach §45 Abs. 1 Nr. 1 VgV, Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50
B) Technische Leistungsfähigkeit: Bewertungszahl 0 - 450:
- Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV),
Wichtung 40, Bewertungszahl 0-200;
- Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV),
Wichtung 30, Bewertungszahl 0-150;
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit.
Wichtung 10, Bewertungszahl 0 - 50;
- Selbstauskunft zum Datenmanagement des Bewerbers,
Wichtung 10, Bewertungszahl 0 -50.
Optionale Verlängerung um ein weiteres Jahr (31.12.2026)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Einreichung der Bewerbung hat zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Bewerbungsformulare zu erfolgen. Es ist der aktuelle Nachweis nach § 44 Abs. 1 VgV über die Eintragung des Bewerbers in ein Berufs- oder Handelsregister vorzulegen sowie die Eigenerklärung zum Nachweis der Befähigung (Ingenieur oder Naturwissenschaftler mit Hochschulausbildung im Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengang oder vergleichbar) der für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Führungskräfte (Geschäftsführer, Prokurist) nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV. Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden.
Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den nachfolgend unter den Ziffern III.1.2 und III.1.3 genannten Kriterien zu erbringen.
Jedes Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft und jedes
Nachunternehmen haben ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Nachweis einer gültigen Berufshaftpflicht nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV, Deckungssumme mindestens 2,5 Mio € für Personenschäden sowie 2,5 Mio € für
Sach-, Vermögens- und Umweltschäden;
Eigenerklärungen nach § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie § 124 Abs 1 und 2 GWB;
Nachweis des Gesamtumsatzes des Bewerbers der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV;
Nachweis zur Befähigung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach BaustellV.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Vorlage einer Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Gleiches gilt für Nachunternehmer. Sofern der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist, muss bereits mit der Bewerbung der Nachweis geführt werden, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine den Bewerbungsunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer auszufüllen und zu
unterschreiben. Eine Bewerber/Bietergemeinschaft erklärt sich gesamtschuldnerisch haftend. Die Benennung des bevollmächtigten Vertreters ist erforderlich. Eine Vorlage für die Bietergemeinschaftserklärung ist in den
Bewerbungsunterlagen enthalten. Näheres kann den Bewerbungsunterlagen entnommen werden. Für die Mindestanforderung in Bezug auf den Umsatz und die Anzahl der Referenzen wird auf die Teilnahmunterlagen verwiesen.
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen des Bewerbers mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu:
a) Überwachung von Sanierungsanlagen zum Reinigen von LHKW aus Bodenluft und/oder Grundwasser,
b) Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Betriebs- und Wartungsleistungen einer Wasseraufbereitungsanlage,
c) Anwendung von numerischen Grundwasserströmungs- und Schadstofftransportmodellen.
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten (abgeschlossene oder noch laufende) Leistungen der Projektleitung mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie der öffentlichen oder privaten Empfänger (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Als vergleichbar werden Referenzprojekte angesehen für Ingenieur- und fachgutachterlichen Leistungen (ohne Labor- und gewerbliche Leistungen) zu:
d) Überwachung von Sanierungsanlagen zum Reinigen von LHKW aus Bodenluft und/oder Grundwasser,
e) Anwendung von numerischen Grundwasserströmungs- und Schadstofftransportmodellen.
Sofern nicht für jeden der Punkte a) bis e) jeweils mindestens eine Referenz vorgelegt werden kann, erfolgt der Ausschluss.
Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV): QM-System
akkreditiert nach ISO 9001 oder eigenes QM-System (nicht akkreditiert, Einreichung Inhaltsverzeichnis).
Selbstauskunft zum Datenmanagement (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise von jedem Mitglied zu führen. Gleiches gilt für Nachunternehmer.
Die Bewerbungsunterlagen nennen die erforderlichen Angaben und Nachweise, die zur Bewertung der Eignung herangezogen werden.
Die Angaben und Nachweise zu seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber entsprechend den unter den Ziffern III.1.2) und III.1.3) genannten Kriterien zu erbringen.
Jedes Mitglied einer
Bewerber/Bietergemeinschaft und jedes Nachunternehmen haben ein eigenes
Bewerbungsformular auszufüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§135 Abs. 2 GWB).
GWB=Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214) geändert
worden ist.