Betrieb eines Corona-Testzentrums mit den Standorten Wunsiedel und Selb, einschließlich Sicherheitsdienst i.R.d. Testbetriebs am Standort Selb
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wunsiedel
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95632
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-wunsiedel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb eines Corona-Testzentrums mit den Standorten Wunsiedel und Selb, einschließlich Sicherheitsdienst i.R.d. Testbetriebs am Standort Selb
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung von Corona-Testungen mit medizinischer Auswertung der Ergebnisse.
Ebenso wird für den Testbetrieb am Standort Selb ein Sicherheitsdienst bereit gestellt.
Landkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge
Vor dem Hintergrund des Pandemiegeschehens (Stand: Ende November 2021/Dezember 2021), konkret der vierten Corona-Welle, als auch der Wiedereinführung der Bürgertestungen am 13.11.2021 sowie der nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahme seit 23.11.2021 geltenden „2G-Plus-Regel“ bei Sport-, Freizeit- und Kulturveranstaltungen, bestand ein dringendes Bedürfnis, ausreichende Testkapazitäten durch den Betrieb von Corona-Teststationen zu gewährleisten.
Es galt die Voraussetzungen für die effektive Umsetzung der zu dieser Zeit verschärften Corona-Bestimmungen zu schaffen und insbesondere auch den ungeimpften Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Testung, mithin zur Einhaltung der zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorgaben zu ermöglichen. Aufgrund überraschend gestiegener Corona-Fallzahlen und Inzidenzwerten war hierbei größte Dringlichkeit geboten. Ebenso mussten in diesem Zuge die Testmöglichkeiten auf mehrere Standorte verteilt werden. Für den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge wurden die Standorte Selb und Wunsiedel ausgewählt, um eine ausreichende Verteilung der Testmöglichkeiten bieten zu können. Am Standort Selb war überdies aufgrund der besonderen Gegebenheiten (erhöhtes Testaufkommen wegen Grenznähe) ein Sicherheitsdienst einzusetzen.
Verlängerungsoption bis 30.06.2022
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Aufgrund der Ausnahmesituation (Vierte Corona-Welle) bestand außergewöhnliche Dringlichkeit und ein sofortiger Handlungsbedarf. Es galt weitere Beeinträchtigungen des Rechtsgutes „Leib und Leben“ so gut es geht zu verhindern.
Ebenso war das Ziel, Inzidenzwert und Hospitalisierungsrate deutlich zu senken. Es war daher geboten, Neuinfektionen zeitnah aufzudecken und nicht geimpften Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Einhaltung der verschärften Corona-Bestimmungen zu geben.
Nachdem kurz vor der Maßnahme von übergeordneter Stelle noch eine Schließung von Testzentren und Herunterfahren von Testkapazitäten vorgegeben wurde, zuletzt sogar von politischer Seite ein „Freedom Day“ gefordert wurde, war die aktuelle Entwicklung für den Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge nicht annähernd vorherzusehen. Um die erforderlichen Testkapazitäten in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen zu können, verblieb unter dem Eindruck der sich verschärfenden Gefährdungslage keine Zeit für ein langwieriges Ausschreibungsverfahren.
Nach dem Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 v. 19.03.2020 (Az.: 20601/000#003) konnte eine Vergabe unter erleichterten Bedingung erfolgen. Die für sog. Dringlichkeitsvergaben getroffenen Festlegungen wurden mit Rundschreiben des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration v. 24.11.2020 (Az.: B3-1512-30-106) nochmals bestätigt. Weder für Vergaben im Unterschwellenbereich noch für Vergaben im Oberschwellenbereich sollen hierbei bestimmte Form- oder Fristvorgaben gelten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81825
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktredwitz
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95615
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Beide Aufträge wurden zum 10.03.2022 im gegenseitigen Einvernehmen beendet, da die neuerlichen Entwicklungen des Pandemiegeschehens eine umfassend neue Bedarfsplanung erforderlich machten.
Die tatsächlichen Auftragssummen reduzierten sich hierdurch nachträglich auf 556 243 € netto (Testbetrieb) und 4581 € netto (Sicherheitsdienst für den Testbetrieb am Standort Selb).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/