Vergabe von Planungsleistungen für den Ausbau des Straßenzuges Ossenpadd in der Stadt Uetersen Referenznummer der Bekanntmachung: AbwUE_OV_01-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24534
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://uetersen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uetersen
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25436
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://uetersen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Planungsleistungen für den Ausbau des Straßenzuges Ossenpadd in der Stadt Uetersen
Die Stadt Uetersen liegt im Kreis Pinneberg in Schleswig-Holstein (Metropolregion Hamburg). Sie ist Eigentümerin und Betreiberin der Straße Ossenpadd in Uetersen. Die Abwasserentsorgung Uetersen GmbH (AUeG) ist Dienstleisterin der Regen- und Schmutzwasserentsorgung sowie für Neu- und Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Abwasserentsorgung in der Stadt Uetersen.
Die Stadt Uetersen plant die Neugestaltung des Straßenzuges Ossenpadd. Hierzu ist eine komplette Planung und Neugestaltung der heute sehr beengten Verhältnisse im Begegnungsverkehr beabsichtigt (Vollausbau). Die Neuplanung erfolgt dabei in enger Abstimmung mit der Stadt Uetersen und deren politischen Gremien sowie den Bürger*innen der Stadt.
Weitere Einzelheiten zu dem Vorhaben enthält die Leistungsbeschreibung. Die Leistungsbeschreibung ordnet darüber hinaus die einzelnen Leistungen den beiden Auftraggeberinnen zu. Am Ende des Verfahrens schließt der erfolgreiche Bieter zwei Verträge mit den Auftraggeberinnen.
Uetersen
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
- Leistungen nach dem Leistungsbild Verkehrsanlagen der HOAI;
- Besondere Leistungen, wie z.B. die Begutachtung des Standortes mittels Bodenanalysen, das Erstellen von Leitungsbestandsplänen, die Bestandsaufnahme mittels Vermessung (sofern notwendig), das Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von zusätzlichen Sachverständigen, das Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz, Fach- und Satzungsrecht, Prüfung und Werten von Nebenangeboten, Kostenkontrolle, Prüfung von Nachträgen, Mitwirken beim Aufmaß und Prüfen der Aufmaße sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist;
- Vermessung;
- Sanierungskonzept RW und SW;
- Leistungen im Zusammenhang mit der Beteiligung von politischen Gremien und Bürger*innen.
Weitere Einzelheiten - insbesondere auch zwischen der Stadt Uetersen und der Abwasserentsorgung Uetersen - enthält die Leistungsbeschreibung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Leistungsphasen 1 bis 3 (Stufe I). Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder weiteren Leistungsphasen wird nicht begründet (Stufe II = LPh 4-5; Stufe III = LPh 6-8; Stufe IV = LPh 9). Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. oben Ziff. II.2.7.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Ein Vordruck ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rellingen
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25462
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 215 000 EUR wird während der Laufzeit erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6YDR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.